Unterrichtsbefreiung nur für Religiöse

Unterrichtsbefreiungen

In der AV Schulpflicht wird ausführlich beschrieben, welche Unterrichtsfreie Tage für die Schüler bestehen, die einer Religionsgemeinschaft angehören:

  • Evangelische Schüler: 31. Oktober (Reformationstag) und Buß- und Bettag.
  • Katholische Schüler: 6. Januar (Fest der Erscheinung des Herrn), Fronleichnam (am Donnerstag nach Trinitatis) und 1. November (Allerheiligen).
  • Jüdische Schüler: Rosch Haschana (Neujahr, 2 Tage), Jom Kippur (Versöhnungstag, 1 Tag), Sukkot (Laubhüttenfest, 1 Tag), Schemini Azeret (Schlussfest, 1 Tag), Pessach (Passahfest, 4 Tage), Schawuot (Wochenfest, 2 Tage).
  • Muslimische Schüler: Erster Tag des Ramadanfestes (Seker Bayrami/Idul Fitr, 1 Tag), Erster Tag des Opferfestes (Kurban Byrami/Idul Adha, 1 Tag).
  • Schüler anderer Religionen: Sind für ihre Feiertage auf Antrag zu beurlauben.

Zusätzlich zu diesen Regelungen gilt:

  • Für die Teilnahme an Gottesdiensten sind Schüler „in der Regel bis zu zwei Stunden vom Unterricht zu befreien“.
  • Jüdische Schüler und Mitglieder der Gemeinschaft der Sieben-Tags-Adventisten sind ggf. auf Antrag vom Schulbesuch am Sonnabend zu beurlauben.
  • Evangelische und katholische Schüler sind für kirchliche Orientierungs- und Rüsttage zu beurlauben.
  • Schüler der Sekundarstufe I und II soll zur „Teilnahme an den Kirchentagen ihres Glaubens eine Beurlaubung vom Besuch des Unterrichts für die Dauer des Kirchentages gewährt werden.

Generell gilt, dass vom Unterricht nur befreit werden kann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Und um das Selbstbestimmungsrecht der Eltern gleich auf die genehmigten Tage und Bekenntnisse zu begrenzen, heißt es in Punkt 5 (2) der Ausführungsvorschriften warnend: „Ein religiöses oder weltanschauliches Bekenntnis allein ist kein wichtiger Grund, der eine Befreiung rechtfertigt.“

Stellungnahmen

Die Senatsverwaltung für Bildung war nicht bereit, Auskunft zum Werdegang der neuen Verwaltungsvorschrift zu übermitteln. Somit konnte sie auch nicht erläutern, warum weltanschauliche Gedenktage der Säkularen bei der Aktualisierung der Vorschrift nicht gleichzeitig berücksichtigt wurden.

Der Humanistische Verband Berlin, mit rund 48.000 teilnehmenden Schülern in Humanistischer Lebenskunde der weltanschaulich am stärksten positionierte säkulare Verband Berlins, ist verwundert über die Entscheidung der Senatsverwaltung, dem Schulkalender weitere religiöse Feiertage hinzuzufügen und damit die Trennung der Schülerschaft entlang religiöser Linien zu forcieren. „Anstatt Schule als gemeinsamen Lebensraum aller Schülerinnen und Schüler zu gestalten, erlangen religiöse Orientierungen so eine immer größere Bedeutung für das erfahrbare Zusammenleben in der Schule. Dies ist ein klarer Eingriff in die Neutralität der Schule, in der religiöse Orientierungen auf diese Art immer stärker in den Vordergrund treten und den Schulalltag beeinflussen. Ein regulärer Unterricht ist mit der wechselnden Abwesenheit von Schülern deutlich schwerer zu gestalten.“

Der Humanistische Verband Berlin gibt den Vertretern der einzelnen Konfessionen darüber hinaus zu bedenken, "dass eine Befreiung Ihrer Schüler nicht im Sinne eines toleranten und offenen Schulalltags ist. Für einen solchen sind Begegnung und Austausch entscheidend, nicht aber Abwesenheit und religiöse Abgrenzung.“

Der Verband hatte bereits erst vor kurzem erklärt dass er weder einen Bedarf für zusätzliche muslimische oder jüdische Feiertage im Schulkalender sehen würde, aber auch keinen Bedarf für einen säkularen Feiertag – wie einen Evolutionstag -, erkennen könne.

C.F.