Von Julius Rupprecht auf HPD erschienen
Anlesen ↓
Die Äußerungen einer Sektenexpertin über die Praktiken der Zeugen Jehovas entsprechen der Wahrheit und sind somit zulässig. Das Bezirksgericht Zürich hat festgestellt, dass regelmäßig kritisierte Praktiken der Zeugen Jehovas wie unter anderem die sogenannte Ächtung und Zwei-Zeugen-Regel tatsächlich durchgesetzt werden, anders als die Glaubensgemeinschaft häufig behauptet. Somit wurden die fraglichen Äußerungen der Beklagten jeweils für wahr befunden beziehungsweise konnten für wahr gehalten werden.Alles lesen →