Missbrauchsfälle verschwiegen? Ein polnischer Bischof vor Gericht

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Bischof Andrzej Jeż bei der Eröffnung der 5. Diözesansynode von Tarnów (2018)
Bischof Andrzej Jeż

In Polen steht ein Bischof vor Gericht, weil er Missbrauchsfälle durch seine Priester vertuscht haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft Andrzej Jeż, dem Bischof von Tarnów, vor, dass er Fälle sexueller Gewalt durch zwei Priester seiner Diözese verspätet an die Strafverfolgungsbehörden gemeldet haben soll. Es ist der erste derartige Prozess im katholischen Polen.

Laut polnischem Strafgesetz muss jeder, der glaubhafte Hinweise auf den sexuellen Missbrauch von unter 15-Jährigen erfährt, "unverzüglich" die Behörden informieren. Andernfalls drohen bis zu drei Jahre Haft. Im Prozess geht es um Vorwürfe gegen zwei Priester. Stanislaw P. wird vorgeworfen, zwischen 1987 und 2018 mindestens 95 Minderjährige missbraucht zu haben. Im Fall des zweiten Beschuldigten, Tomasz K., ereigneten sich die fraglichen Vorfälle zwischen 2008 und 2010. Stanislaw P. wurde in einem kirchlichen Prozess vom Priesteramt ausgeschlossen, ein Verfahren vor einem staatlichen Gericht wurde wegen Verjährung eingestellt. Gegen Tomas P. läuft ein separates Verfahren. 

Der Bischof selbst plädierte auf nicht schuldig. In einer ersten Anhörung erklärte er dem Gericht, dass er zunächst von den Fällen nichts wusste. Sowie er Kenntnis davon erlangt habe, habe er sie nach Rom weitergeleitet und anschließend im August 2020 die zivilen Behörden informiert. Darüber hinaus stellte er fest, dass paradoxerweise gerade diese Anzeige zum Verfahren gegen ihn führte: "Wenn wir diese Meldungen nicht gemacht hätten, gäbe es diesen Prozess nicht", sagte er sinngemäß.

Das Verfahren gegen den Bischof ist das erste seiner Art in Polen. Das entsprechende Gesetz, das seit 2017 gilt, fordert ein unverzügliches Einschalten der Behörden. Doch was bedeutet hier "unverzüglich"? Dies ist eine zentrale Frage im Prozess. So argumentiert die Verteidigung, dass für den Bischof sowohl das Zivilrecht als auch das Kirchenrecht gelten. Ein Verfahren setze die Einbindung des Vatikans voraus. Die strafrechtliche Pflicht zur "Unverzüglichkeit" sei nicht verletzt worden, da erst nach Abschluss des kirchenrechtlichen Vorverfahrens eine verlässliche Kenntnis der Tatsachen vorgelegen habe. 

Andererseits weisen Fachleute darauf hin, dass eine rasche Reaktion durch Institutionen für Missbrauchsopfer von großer Bedeutung ist. Paweł Dębski, forensischer Psychologe an der Humanitas Akademie in Sosnowiec, weist im Interview mit Euronews darauf hin, dass sexueller Missbrauch von Minderjährigen zu Angst- und depressiven Störungen und traumatischem Stress führen könne. Unbehandelte Störungen dieserArt seien häufig die Ursache für Suizidversuche. "Deshalb ist es so wichtig, dass so schnell wie möglich psychologische Hilfe geleistet wird", so Dębski weiter.

Laut einem Bericht der Polnischen Bischofskonferenz von 2019 gab es zwischen 1990 und 2018 insgesamt 382 Missbrauchsvorwürfe im Umfeld der katholischen Kirche, betroffen waren 198 Minderjährige unter 15 Jahren.

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