Von Thomas Rothschild auf HPD erschienen
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HAMBURG. (hpd) Der "Blasphemieparagraf" stellt Gotteslästerung unter Strafe. Damit genießen Gläubige anders als andere soziale Gruppen einen besonderen Schutz. Das ist mit den demokratischen Anforderungen eines säkularen Staates nicht vereinbar, meint unser Autor und fordert: Weg mit dem Paragrafen 166.Alles lesen →