Leibliche Väter: Kein Recht auf ihre Kinder

Zwei Väter aus NRW hatte beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt. Das Urteil: Biologische Väter haben keinen Anspruch auf Anerkennung der Vaterschaft, sofern die Mutter mit einem anderen Mann zusammenlebt, der rechtlich als Kindsvater gilt.

Laut Urteil verletze diese deutsche Regelung weder das Menschenrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens noch verstoße sie gegen das Diskriminierungsverbot.(Beschwerdenummer 45071/09 und 23338/09). Unter Umständen könnten die Mitgliedsstaaten Ausnahmen machen, wenn der Umgang mit dem biologischen Vater dem Kindeswohl diene.