Am Freitag begann im Hamburger Thalia Theater ein außergewöhnliches politisches Experiment: Milo Raus "Prozess gegen Deutschland" stellt in einem fiktiven Tribunal die Frage, ob ein AfD-Verbot nicht nur denkbar, sondern vielleicht sogar notwendig wäre. Zwischen realen Juristen, Aktivisten und politischen Akteuren verhandelt das Stück die brennenden Konflikte unserer Zeit. Kaum gestartet, provoziert das Projekt heftige Reaktionen aus allen politischen Lagern und macht deutlich, wie umkämpft der demokratische Raum weiterhin ist.
Der Freitag der 13. ist ein Termin, der Unglück bringen soll. Selbst wenn dem so wäre, wäre damit aber noch nicht gesagt, wem dieses Unglück widerfahren wird: der AfD oder ihren Gegnern? Von Freitag, den 13. Februar bis einschließlich Sonntag, den 15. Februar fand am Hamburger Thalia Theater der "Prozess gegen Deutschland", ein politisches Theaterexperiment von Milo Rau statt. In diesem brachte der Regisseur und Autor ein politisch hoch aufgeladenes Theaterformat auf die Bühne, in dessen Zentrum ein gedankliches Experiment stand: Ist ein Verbot der AfD möglich, ja gar rechtlich geboten? Verstößt die AfD gegen das Grundgesetz? In welchem Verhältnis stehen rechtsextreme Netzwerke, Techno-Faschismus, SLAPP-Klagen und internationale Propagandasysteme zu demokratischer Stabilität? Diese Fragen bildeten den Kern der juristisch-theatralen Untersuchung.
Das Stück greift die aktuelle politische Lage in Deutschland auf und verbindet sie mit internationalen Dynamiken von Rechtsextremismus und Desinformation. Die Produktion will nicht nur zuschauen lassen, sondern ein fiktives, zugleich hyperrealistisch inszeniertes Tribunal eröffnen, das Demokratie, Rechtsstaat und Medienlandschaft auf den Prüfstand stellt. Im Unterschied zu klassischen Theateraufführungen arbeitet Milo Rau jedoch nicht mit Schauspielerinnen und Schauspielern, sondern mit realen gesellschaftlichen Akteuren: Juristen, Experten und Influencern.

Foto: © Fabian Hammerl
Das Format ist als Mischung aus Realismus und "sozialer Plastik" gestaltet, inklusive einem öffentlichen "Denkraum", der politische Grabenkämpfe hinter sich lassen soll. Das Konzept knüpft an die gefeierten "Wiener Prozesse" der Festwochen 2024 an, die als "Orgien des Zuhörens" und "Stadtgespräch" beschrieben wurden. Künstlerisch verantwortlich sind: Milo Rau (Idee und Regie), Mia Massmann und Robert Misik (Recherche, Casting und Dramaturgie). Der Prozess ist in fünf Verhandlungstermine gegliedert: Eröffnung, Fall 1, Fall 2, Fall 3, Schlusssitzung. Wobei jeder Sitzung ein halber Tag oder circa 3 Stunden Bühnenzeit gewidmet war, die neue inhaltliche Perspektiven und juristische Argumentationen beinhaltete.
Reaktionen bereits im Vorfeld
Das Stück rief bereits vor seiner Aufführung deutliche kritische Reaktionen hervor. Von konservativ-rechter Seite kritisierte etwa die Medienplattform Journalistenwatch das Projekt scharf: Bei dem Stück handele es sich um einen "herbeigesehnten AfD-Verbotsprozess" und es diene als politische Propaganda. Der Kulturbetrieb wird als "vollends linksgrün durchsetzt und am Staatstropf hängend" bezeichnet. Das Theaterstück sei ein "Schauprozess" gegen eine demokratisch legitimierte Partei. Die Inszenierung wird als Versuch dargestellt, "rechte" Positionen systematisch zu diskreditieren.
Aus dem anderen politischen Lager monierte die Amadeu Antonio Stiftung (AAS) hingegen, dass mit dem Theaterstück "menschenfeindlichen & demokratiefeindlichen Stimmen eine Bühne gegeben" würde. Es handele sich dabei nicht um Kunst, sondern sei "brandgefährlich" und zeige, "wie kaputt der Debattenraum" sei. Namentlich werden von der AAS der deutsch-pakistanische YouTuber Feroz Khan und die ehemaligen Mitglieder des deutschen Bundestags Robert Farle und Joana Cotar (beide ehemals AfD) benannt. Diese Kritik wiederum wurde von dem populistischen "Alternativmedium" Nius aufgegriffen und seinerseits kritisiert. Ebenfalls beteiligt ist der umstrittene "Aussteiger" aus der rechten Szene Erik Ahrens. Die Kritik aus beiden Lagern war jedoch zu erwarten, da das Stück bewusst ein politisch aufgeladenes Terrain betrat.
Eine weitere Besonderheit des Prozess gegen Deutschland ist, dass ihn jedermann live und kostenlos von zu Hause mitverfolgen konnte, da für diejenigen, die nicht persönlich im Thalia Theater in Hamburg anwesend sein konnten oder wollten, ein Livestream eingerichtet worden war. Wer wollte konnte also miterleben, wie am Freitagabend Milo Rau in seiner Eingangsrede die Frage stellte, was genau diese "Alternative für Deutschland" sei, die uns die AfD anbieten wolle? Man konnte mit Carsten Brosda, Kultursenator der Hansestadt Hamburg, festhalten, dass Demokratie wehrhaft sein müsse und dass "wir" liberal seien, "aber nicht doof" oder der Behauptung des Kolumnisten Harald Martenstein folgen, als dieser behauptete, AfD-Wähler "wollten keinen neuen Hitler, sondern so etwas wie einen neuen Helmut Schmidt". Was im Saal mit Gelächter quittiert wurde.

Foto: © Matthias v.d. Elbe, Wikipedia (Lizenz: CC0 Creative Commons)
Am zweiten Tag wurde vormittags die Frage verhandelt, die wohl die meisten der Zuhörer interessierte: Muss die AfD verboten werden? Gerne hätte man die Meinung von Hans-Thomas Tillschneider, dem kulturpolitischen Sprecher der AfD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, oder der Publizistin Ellen Kositza aus Schnellroda dazu gehört, diese waren angefragt, ließen sich jedoch entschuldigen. In den Zeugenstand trat hingegen Jean Peters vom Recherchekollektiv Correctiv, der meinte, dass das Format unter einem grundsätzlichen Fehler leide. Seiner Meinung nach sollten sich auf der Anklagebank die Linke, Grüne, SPD und Union befinden, da man "mit menschenverachtenden Positionen nicht diskutieren" dürfe. Diese attestierte er Frauke Petry und Beatrix von Storch für ihre Aussagen, dass man als Ultima Ratio an Außengrenzen auch auf Menschen schießen müsse. Anschließend lieferte sich der Journalist Frédéric Schwilden als Vertreter der Verteidigung ein Wortgefecht mit dem Zeugen Peters, das in der Aussage Schwildens "Vielen Dank, dass sie meine Fragen so nicht beantwortet haben" gipfelte.
Zu den weiteren Zeugen während dieser Verhandlungsrunde zählten der Publizist und Soziologe Andreas Kemper, der seine bekannten Analysen zu Björn Höckes Pseudonym Landolf Ladig vorstellte und bekräftigte, dass er Höcke für einen Faschisten halte; außerdem der bereits erwähnte YouTuber Feroz Khan, der sich durch die AfD nicht bedroht sieht und sich selbst als "assimiliert" einschätzt, sowie der Historiker Volker Weiß, der seine Rolle als "Laiendarsteller in einem fragwürdigen Spektakel" ironisierte und später aus seiner Rolle als Laiendarsteller heraustreten wollte, um einen Überblick über das Geschichtsbild der AfD zu geben, das er als "offen revisionistisch" bezeichnete.
Publikum gegen AfD eingestellt
Betrachtete man die Atmosphäre vor Ort am Sonntagnachmittag zur Schlusssitzung mit Abschlussreden und Entscheidung der Geschworenen, so war klar festzuhalten, dass das Publikum eindeutig gegen die AfD und alle, denen dieses AfD-Sympathien unterstellte, eingestellt war. Dies bekam auch Frauke Petry, die ehemalige Parteivorsitzende der AfD, zu spüren, deren Vortrag nach den Abschlussplädoyers von Anklage und Verteidigung von lautstarken Missfallensbekundungen gestört wurde. Nach einer knapp einstündigen Beratung kehrten schließlich die Geschworenen zurück und brachten ihre Antworten auf insgesamt sieben Fragen zurück, wobei keine dieser Fragen einstimmig beantwortet wurde.
Die Frage, ob es sich bei der AfD um eine verfassungswidrige Partei gemäß Artikel 21 Grundgesetz handele, wurde mehrheitlich bejaht. Daraus wollten die Geschworenen jedoch nicht ableiten, dass diese vom Bundesverfassungsgericht verboten werden sollte, für ein Verbot fand sich keine Mehrheit. Die Geschworenen sprachen sich hingegen mehrheitlich für die Prüfung eines Verbots, also die Einleitung eines Verbotsverfahrens aus. Ebenso sprachen sie sich dafür aus, die Partei gemäß Artikel 21 Absatz 3 Grundgesetz von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Die Frage, ob die Sozialen Medien das demokratische Miteinander gefährdeten, wurde mehrheitlich bejaht, daraus sollte aber nicht abgeleitet werden, dass diese einer demokratischen Kontrolle unterstellt werden sollten.
Zu guter Letzt ging es um die Frage, ob die AfD durch ihre Sprache zu Gewalt aufrufe, was ebenfalls mehrheitlich bejaht wurde. Konkrete Verbote gegen die Partei, zum Beispiel von einem "Großen Austausch" zu sprechen, lehnten die Geschworenen jedoch ebenfalls ab.
Als Fazit kann gelten, dass "Prozess gegen Deutschland" kein Theaterstück im traditionellen Sinn war, sondern ein politisch aufrüttelndes, juristisch-performatives Experiment. Milo Rau nutzte die Bühne als Tribunal, in dem gesellschaftliche Konflikte der Gegenwart verhandelt wurden. Die Reaktionen reichten, wie zu erwarten, von Begeisterung über das mutige Format bis hin zu scharfer Kritik. Damit aber erfüllte die Produktion ihr erklärtes Ziel bereits: Sie löste gesellschaftliche Diskussionen aus.







11 Kommentare
Kommentare
GeBa am Permanenter Link
Wer die AfD noch immer als harmlose Partei ansieht hat aus der Geschichte unserer Vergangenheit nichts gelernt, wie oft muß ein Fehler wiederholt werden bis man begreift,
wie katastrophal dies enden muß?
Der8teZwerg am Permanenter Link
Leider ist es so, dass der Verweis auf die Vergangenheit sich bei der AfD schon lange abgenutzt und offensichtlich nichts bewirkt hat, wie man an den Wahlergebnissen sieht.
Man muss konkret mit Belegen benennen, warum sie rechtsextrem sind und damit gegen das Grundgesetz verstoßen. Und zwar nicht für ein Gericht, sondern für die Leute auf der Straße.
Und ja, es gibt auch inhaltliche Gründe, warum Wähler zur AfD gewechselt sind. Da könnte man schon auch Leute zurück holen. Es verstößt ja nicht alles an der AfD gegen das Grundgesetz.
Renton am Permanenter Link
Nicht nur AfD-Wähler rollen dabei mit den Augen. Ich halte nichts von der AfD, aber mir geht die AfD-Hysterie auch viel zu weit.
Das AfD-Bashing, die AfD-Hysterie zieht meines Erachtens nur Energie ab, die besser gegen die Regierung gerichtet werden sollte. Ernsthaft: Nach fünf Jahren Wirtschaftskrise rufen Leute dazu auf, gegen die Opposition auf die Straße zu gehen und sie zu verbieten? Wie auch immer man zu bestimmten Politikbereichen steht - wie gesagt, ich halte von der AfD selbst nicht viel -, sollte man sich doch vielleicht ab und an mal vor Augen führen, wer hier eigentlich die Macht hat und wirklich Grund zu Unzufriedenheit liefert, und ob man mit AfD-Verbotsforderungen nicht auf ein kolossales Ablenkungsmanöver hereinfällt.
H. Lambert am Permanenter Link
Das mag stimmen.
Lydia Schmidt am Permanenter Link
Wenn es um ein Verbot der Ultrarechten geht, die Kommunisten aus dem Hut zu zaubern, ist eine Wahnsinns-Leistung!
Mark am Permanenter Link
Das ganze könnte der AfD am Ende eher nutzen, weil diese Kritik überwiegend aus dem linken Lager kommt. Dieses Stück wird von Leuten insziniert, die eher links eingestellt sind.
GeBa am Permanenter Link
Das halte ich für eine Vermutung ihrerseits, was mich betrifft so bin ich prinzipiell gegen alle Parteien, ob links oder rechts oder sonst wo, mich interessieren nur Menschen mit Verstand,
Mark am Permanenter Link
Die politische Ausrichtung dieses Theaterstück ist offensichtlich und da liegt der Schwachpunkt.
A.S. am Permanenter Link
Es gibt viele nicht-extremistische Konservative im Land, die sich von links-grün inkl. CDU zu Unrecht verunglimpft fühlen.
Außerdem sehen wir, dass die Regierung prokrastiniert. Statt Probleme zu lösen, verschließt sie die Augen und leugnet die Probleme.
Beides macht die AfD stark. Leider, aber nachvollziehbar.
Udo Endruscheit am Permanenter Link
"Für ein Verbot fand sich keine Mehrheit." Das spielt keine Rolle. Denn ein Parteienverbot ist keine Mehrheitsentscheidung.
Wo Mehrheitsentscheidungen nicht juristisch, aber faktisch hineinspielen, das ist eben der Verbotsantrag. Der aber, das muss wohl immer wieder betont werden, kein Verbot impliziert. Auch ein Verbotsantrag, das wird zu Recht immer deutlicher artikuliert, kann eine Rechtspflicht von Bundestag, Bundesrat und / oder Bundesregierung sein, wenn die Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Aktivitäten einer Partei eine gewisse Schwelle überschritten haben. Ándersherum: Ein Verbotsantrag darf nicht Gegenstand politischer Opportunität sein.
Seb am Permanenter Link
Lieber Udo,
da hast du natürlich recht, dass es sich bei einem Parteienverbot um keine Mehrheitsentscheidung im demokratischen Sinne handelt. Im vorliegenden Fall wurde das Theater jedoch mit einem Geschworenengericht verhandelt (welches es in Deutschland so heute nicht gibt), so dass für ein Verbot eine Mehrheit der Geschworenen notwendig gewesen wäre. Das spiegelt insofern die Situation vor dem BVerfG, als auch dort eine Mehrheit (sogar zu 2/3 wenn ich recht informiert bin) der Richter zu überzeugen wäre.
Sebastian Schnelle - Autor des Artikels