Extremismusklausel ist rechtswidrig

Das Bundesfamilienministerium verlangt von Demokratievereinen eine sogenannte Demokratieerklärung, bevor Fördergelder gezahlt werden. Zu Unrecht, urteilte gestern das Verwaltungsgericht Dresden. Dass die Förderung mit Verweis auf die nicht geleistete Unterschrift verweigert wurde, sei »rechtswidrig« – weil es erhebliche Einwände gegen die Klausel gibt.