Heute will das Bundeskabinett die lang vorbereitete und angekündigte Reform des Sorgerechts für Kinder unverheirateter Väter beschließen. Danach sollen die betroffenen Väter leichter das gemeinsame Sorgerecht beantragen dürfen.
Es bliebe nach der Reform zwar weiterhin so, dass die Mütter nach der Geburt das alleinige Sorgerecht innehaben würden. Jedoch können, so der Entwurf der Reform, ledige Väter nun jederzeit beim Familiengericht das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Wenn die Kindesmutter keinen Widerspruch äußert, kann das Gericht in einem vereinfachten Verfahren das Sorgerecht für die Väter gewähren. Der Unterscheid zum bisherigen Verfahren liegt vor allem darin, dass bisher eine gemeinsame Sorge von der Zustimmung der Mutter abhängig ist.
In der taz kritisiert Simone Schmollack die Pläne. Sie ist der Meinung, dass – da im vereinfachten Verfahren auf die Anhörung der Betroffenen verzichtet werden kann – die Gerichte der Partei Recht geben werden, die den besseren Anwalt hat.