FREIBURG. (hpd/ibka) Als "Verschwendung von Steuergeldern" hat der Regionalverband Freiburg des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) die Existenz von katholischen und evangelischen Fakultäten an den staatlichen Universitäten kritisiert.
Wie der Entzug der Lehrerlaubnis des Freiburger Professors Werner Tzscheetzsch durch den Freiburger Erzbischof und Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, zeige, können kirchliche Würdenträger "ohne jede demokratische Legitimation oder Kontrolle nach Belieben in staatlichen Institutionen herumfuhrwerken, die von den Steuergeldern aller Bürgerinnen und Bürger finanziert werden", kritisierte IBKA-Regionalsprecher Arno Ehret.
Konfessionelle Fakultäten verlangen, wie der neueste Freiburger Fall zeige, von ihren Angehörigen die Unterwerfung unter die Glaubensaussagen ihres Bekenntnisses und verletzen damit die gebotene Neutralität staatlicher Universitäten. Der IBKA Freiburg fordert, die religiösen und damit im Kern unwissenschaftlichen Fakultäten aus den Universitäten in die Kirchen auszugliedern und von diesen auch finanzieren zu lassen. Statt dessen müsste es an den staatlichen Universitäten religionswissenschaftliche Institute oder Fakultäten geben, an denen z.B. die Religionsgeschichte und die Wechselwirkungen der Religionen mit anderen Bereich, wie Philosophie, Soziologie oder Politik etc. erforscht werden. Dort müssten alle Religionen, nicht nur die der beiden christlichen Großkirchen, im Hinblick auf Ihren Einfluss auf die Gesellschaft kritisch untersucht werden.
Hier zeige sich einmal mehr das Versäumnis, dass mit dem Gesetzesbeschluss zum Baden-Württembergischen Staatskirchenvertrag 2007 die Gültigkeit der Konkordate aus den Jahren 1932 (Badisches Konkordat) und 1933 (Reichskonkordat) weiter festgeschrieben wurde.
Zum Hintergrund
Am 20. Juli 1933 wurde das Reichskonkordat vom päpstlichen Beauftragten Staatssekretär Eugenio Pacelli (dem späteren Pius XII.) und vom damaligen Vizekanzler Franz von Papen unterzeichnet. Nach dem so genannten Konkordatsurteil vom 26. März 1957 des Bundesverfassungsgerichts gilt der Vertrag heute noch, wobei sein genauer rechtlicher Status unklar ist. Die Vereinbarung zwischen dem Deutschen Reich und der katholischen Kirche garantierte verschiedene Privilegien wie den Erhalt von Religionsunterricht und theologischen Fakultäten bei gleichzeitigem Ausschluss Geistlicher von parteipolitischer Tätigkeit. Selbst das sonntägliche Gebet für Volk und Reich wurde dort festgehalten.