Nur Unredlichkeit oder nicht vielmehr bewusste Täuschung?
WEIMAR. (hpd) Erst jüngst fuhr der Direktor des Zentrums für Religionspädagogische Bildungsforschung (ZRB) der Theologischen Fakultät an der Friedrich-Schiller-Universität, Prof. Dr. theol. Michael Wermke schwerstes Geschütz auf, als er öffentlich dazu aufforderte, an Berufsschulen den Religionsunterricht verpflichtend einzuführen, denn das Grundgesetz verlange dies und der gegenwärtige Zustand sei deshalb verfassungswidrig. War das nur ein einmaliger Ausrutscher, nur etwas Unredlichkeit?