Der Düsseldorfer Aufklärungsdienst (DA!) war Thema im Stadtrat: Nachdem dem muslimischen Kreis KDDM öffentliche Gelder in Höhe von 70.000 Euro zugesprochen worden waren, wurde ein fast gleichlautender Antrag auf Förderung für den säkularen Verband abgelehnt. Eine Islamexpertin warnt derweil vor Verbindungen von Mitgliedern des KDDM ins legalistisch-islamistische Spektrum.
Vor seiner Eröffungssitzung wurde der Düsseldorfer Stadtrat von Vertretern einiger Religionen "eingesegnet". Dafür vergeben nun Düsseldorfs religionsfreie Bürger eine "Rote Karte" an den Rat. Denn staatliche Institutionen müssen religiös und weltanschaulich neutral sein. Das sieht das Neutralitätsgebot der Verfassung so vor.
Vor 25 Jahren fasste das Bundesverfassungsgericht den sogenannten Kruzifixbeschluss. Seit 10 Jahren wird vom Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen ihn verstoßen. Obwohl das höchste deutsche Gericht die Verfassungswidrigkeit von Kreuzen in öffentlichen Räumen des Staates festgestellt hat, ließ der Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts im Haupttreppenhaus des Gerichtsgebäudes eines anbringen. Eine andauernde Missachtung höchstrichterlicher Rechtsprechung, die bislang ohne Konsequenzen blieb.