Der hpd berichtete vor wenigen Tagen über die Anzeige der Ungarischen Atheistischen Gesellschaft wegen der Störung einer öffentlichen Versammlung in Budapest gegen eine Pfarre. Das Verfahren wurde innerhalb von nur 6 Tagen eingestellt.
Im September 2025 störte eine Kirche in Budapest mit Glockenläuten eine angemeldete Versammlung der Opposition. Gerade als der Organisator mit seiner Rede begann, fingen die Glocken an zu läuten und hörten nicht mehr auf. Nach einer hitzigen Diskussion wurden mehrere Demonstrierende bestraft; die Störung durch die Kirche ging jedoch weiter. Jetzt klagen Atheist:innen gegen die Beeinträchtigung der Versammlung.
Süßer die Glocken nie klingen – das singt sich so leicht in der Weihnachtszeit. Doch wenn es aus dem Kirchturm schallt, so regt sich manch einer darüber auf, fühlt sich belästigt. Gegen solcherart Geräuschimmissionen kann man sich vor Gericht zur Wehr setzen, aber die Aussichten stehen nicht gut. Das beweist ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg.
Heute wird zum ersten Mal der Muezzinruf über dem Kölner Stadtteil Ehrenfeld erschallen. Es handelt sich um ein städtisches Modellprojekt, das zunächst auf zwei Jahre angelegt ist. Die Entscheidung ruft viel Kritik hervor, vor allem auch bei säkularen Vertreter:innen.
Obwohl Gottesdienste wieder stattfinden dürfen, sind die Moscheen hierzulande lieber vorsichtig, weil es im Fastenmonat Ramadan schnell zu voll werden könnte. Stattdessen werden Gottesdienste gestreamt; in einigen Städten gab es auch Sondergenehmigungen für den Muezzinruf. Mitunter führte das zu Diskussionen, in denen dieser anders bewertet wird als das kirchliche Glockengeläut, was einmal mehr die Notwendigkeit des säkularen Staates verdeutlicht.