Süßer die Glocken nie klingen – das singt sich so leicht in der Weihnachtszeit. Doch wenn es aus dem Kirchturm schallt, so regt sich manch einer darüber auf, fühlt sich belästigt. Gegen solcherart Geräuschimmissionen kann man sich vor Gericht zur Wehr setzen, aber die Aussichten stehen nicht gut. Das beweist ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg.
Heute wird zum ersten Mal der Muezzinruf über dem Kölner Stadtteil Ehrenfeld erschallen. Es handelt sich um ein städtisches Modellprojekt, das zunächst auf zwei Jahre angelegt ist. Die Entscheidung ruft viel Kritik hervor, vor allem auch bei säkularen Vertreter:innen.
Obwohl Gottesdienste wieder stattfinden dürfen, sind die Moscheen hierzulande lieber vorsichtig, weil es im Fastenmonat Ramadan schnell zu voll werden könnte. Stattdessen werden Gottesdienste gestreamt; in einigen Städten gab es auch Sondergenehmigungen für den Muezzinruf. Mitunter führte das zu Diskussionen, in denen dieser anders bewertet wird als das kirchliche Glockengeläut, was einmal mehr die Notwendigkeit des säkularen Staates verdeutlicht.