Selbstbestimmt sterben?
Humanistischer Salon Potsdam zur Neuregelung der Suizidhilfe im Bundestag
Wer darf über den Tod eines Menschen entscheiden? Nur der betreffende Mensch selbst, niemand anderes. Dies gehört laut Bundesverfassungsgericht zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht den § 217 StGB für nichtig erklärt. Mit diesem Paragraphen wurde 2015 die Suizidhilfe unter Strafe gestellt. Seit dem Urteil aus Karlsruhe gibt es parlamentarische Aktivitäten, die Suizidhilfe neu zu regeln. Aktuell liegen drei Gesetzentwürfe vor, über die im Bundestag abgestimmt werden soll. Der Humanistische Salon informiert über die Gefahr eines neuen Sterbehilfe-Verbots durch konservative Kreise und einen sozial-liberalen Gegenentwurf. Gibt es zum Recht auf Suizidhilfe Regelungsbedarf? Darüber möchten die Veranstalter mit dem Publikum diskutieren.
Referenten:
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Swen Schulz (SPD) | MdB 2002 – 2021
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Gita Neumann | HVD-Bundesbeauftragte für Autonomie am Lebensende
Hinweis zum Veranstaltungsort:
Das Haus der Natur befindet sich im Innenhof des Gebäudekomplexes Großes Waisenhaus zu Potsdam, Zugang über Breite Straße, Spornstraße und Lindenstraße.
Um Anmeldung wird gebeten unter:
0331-270 9804 oder per Mail unter kontakt@hvd-potsdam.de