Online-Vortrag von Prof. Dr. Bernd Hecker beim Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen
In seinem Urteil vom 26.02.2020 hat das BVerfG das Recht auf selbstbestimmtes Sterben unter den Schutz der Grundrechte gestellt. Das Recht des zur Eigenverantwortung fähigen Menschen, sein Leben durch Selbsttötung zu beenden, umfasst auch die Freiheit, hierfür die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Während die große Mehrheit der Bürger diese Freiheitsgewährleistung als rechtsstaatliche Errungenschaft begrüßt, wird sie von Teilen der Politik als Bedrohung wahrgenommen. Im Juni beriet der Deutsche Bundestag in Erster Lesung drei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe zur Neuregulierung der Sterbehilfe, von denen der "Castellucci / Mützenich"-Entwurf, der erneut ein strafrechtliches Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung vorsieht, die größte Zustimmung erhielt. Strafrechtler Bernd Hecker unterzieht diesen Gesetzentwurf einer straf- und verfassungsrechtlichen Bewertung. (weiter...)