Das Bundesarbeitsgericht hat höchstrichterlich noch einmal bekräftigt, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) seit ihrer Gründung 2002 niemals tariffähig gewesen sei.
Insbesondere die DGB-Gewerkschaften hatten den christlichen Gewerkschaften Lohndumping vorgeworfen.
Mehrere zehntausend Leiharbeiter haben nach diesem Urteil, das die Tarifverträge der CGZP endgültig für ungültig erklärt hat, Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaften, was eine Nachzahlung bedeuten kann.
Anhängige Verfahren, bei denen die Tariffähigkeit der CGZP eine Rolle spielt, könnten nun fortgeführt werden.