Erklärung zu den Grundwerten Europas

BRÜSSEL. Die Europäische Humanistische Förderation (EHF) hat in Zusammenarbeit

mit der Internationalen Humanistischen und Ethischen Union (IHEU) und den „Catholics for a Free Choice" („Kirche von unten") eine „Secular Vision for Europe" veröffentlicht, deren Kurzfassung - die Brüsseler Erklärung - bereits auf Deutsch vorliegt. Diese Brüsseler Erklärung ist die Kurzfassung der „säkularen Zukunftsvision", die in deutscher Übersetzung (in der Fassung vom November 2006) nachfolgend in voller Länge dokumentiert wird.

Erklärung zu den Grundwerten Europas

Einführung

In der heutigen Zeit, in der die Europäische Union auf ihr 50-jähriges Bestehen zurückblickt, sind die Grundsätze und Werte, auf denen das moderne Europa basierte, erneut bedroht.

Jüngste Ereignisse haben die bestehenden Grenzlinien überdeutlich werden lassen: zwischen denen, die für unsere freiheitlichen Werte eintreten und den Menschen in den Mittelpunkt rücken, und anderen, denen eine Gesellschaft mit eher autoritären Zügen vorschwebt oder die unsere Kultur der Toleranz nutzen wollen, um Intoleranz zu fördern und die Demokratie selbst zu untergraben.

Diese Zukunftsvision ist kein Manifest und auch kein Aktionsprogramm. Sie ist eine erneute Auflistung der Grundsätze und Werte, die prägend und leitend für die moderne europäische Zivilisation gewesen sind und die auch weiterhin, wie die Luft zum Atmen und die Kraft des Gestaltens, unsere Zukunft begleiten müssen. Diese Werte wurden aufgrund bitterer Lehren aus der Geschichte und lang anhaltender Auseinandersetzungen den autoritären und letzten Endes totalitären Herrschaftssystemen abgetrotzt. Keinesfalls kann die Lösung unserer Probleme in einer erneuten Rückkehr zu autoritärer Machtstruktur liegen. Die multikulturelle Gesellschaft in Europa ist Realität. Allen Europäern gebührt die Freiheit, entsprechend ihrer jeweiligen Kultur bzw. ihres Brauchtums ihr Leben einzurichten - allerdings unter der Einschränkung, die Rechte anderer nicht zu verletzen. Wir benötigen allgemein anerkannte Verhaltensregeln, damit wir als Individuen friedlich und harmonisch zusammenleben können - Regeln, denen ein Verständnis für unser gemeinsames Menschsein zugrunde liegt, für Menschenrechte eines jeden Einzelnen, wechselseitige Toleranz und einen Konsens, der jeglichen Zwang vermeidet: Einschüchterung oder Gewalt ebenso wie das Aufdrängen unserer eigenen Weltanschauung auf andere.

Unsere Wertvorstellungen enthalten Rechte und Verpflichtungen. Sie gründen sich weder auf einen einzelnen Kulturkreis noch eine einzelne Religion, sondern sie sind menschheitsumfassend und in ihrem Wesensgehalt weltzugewandt. Sie spiegeln sich wieder in allen Kulturen und Religionen des Europas von heute. Zu ihnen gehören: Autonomie, Würde und Wert jedes Einzelnen; Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit; eine Atmosphäre gegenseitiger Aufgeschlossenheit und der freien Entfaltung der Persönlichkeit; und Einvernehmen darüber, dass Religion Privatsache ist und bleiben sollte. Wenn der Staat diese Wertvorstellungen bewahren will, so muss er säkular sein; mit anderen Worten: religiös und weltanschaulich neutral, und zwar in einer Weise, die alle Religionen, Kulturformen und Weltanschauungen gedeihen lässt, wirklich keine bevorzugt und keine benachteiligt und jedes Menschen Gleichheit vor dem Gesetz schützt.

Schließlich müssen wir klar erkennen, dass die Einzelperson Inhaber der Menschenrechte ist und nicht die Gruppierung, Religion, Kulturform oder sonstige Institution. Jedermann muss, unabhängig von Glauben oder Herkunft, gleiche Rechte und gleichen Schutz genießen.

Mit dieser Zukunftsvision wenden wir uns an alle, denen Freiheit und unser künftiger Frieden und Wohlergehen wichtige Anliegen sind. Wir rufen die Menschen in Europa auf, Akademiker, Intellektuelle, religiöse und säkulare Verantwortungsträger und Politiker aus dem gesamten parlamentarischen Spektrum, sich mit uns zu verbünden und diese Ziele voranzutreiben.

UNSERE GEMEINSAMEN WERTVORSTELLUNGEN

„Die Union gründet sich auf die Kerngedanken Freiheit, Demokratie, Achtung von Menschenrechten und Grundfreiheiten sowie Rechtsstaatlichkeit - Prinzipien, die allen Mitgliedstaaten gemeinsam sind." [Artikel 6 des EU-Vertrages]
Viele unserer gemeinsamen Wertvorstellungen untermauern die Europäische Menschenrechtskonvention. Dieser Konvention wurde erstmals am 4. November 1950 zugestimmt, und sie wurde bislang von 46 europäischen Staaten unterzeichnet. Mit ihrer Einbeziehung 1993 in den (Maastrichter) EU-Vertrag wurde sie ein Bestandteil des gesetzlichen Rahmenwerks der Europäischen Union. Allerdings wurden die hierin niedergelegten Grundgedanken und Wertvorstellungen bislang nur dürftig in Worte gefasst und in unzureichender Weise verinnerlicht.

Unsere Wertvorstellungen leiten sich nicht von göttlicher Autorität und auch nicht von einer einzelnen Kultur oder Tradition her, sondern sie sind in jahrhundertelangem Kampf den autoritären Herrschaftssystemen abgerungen worden; auch denen abgerungen, die immer wieder ihren Willen anderen Menschen aufgedrängt und oft mit Gewalt aufgezwungen haben. Unsere Werte berücksichtigen Rechte der Schwachen gegen die Mächtigen und der Einzelperson gegen den potenziellen Unterdrücker. Sie wurden in Schwung gebracht durch unsere gemeinsame Geschichte und durch unsere gemeinsame Bekundung, dass Europäer niemals wieder unter den Händen der Tyrannei leiden sollen. Viele, die für diese Rechte fochten, zahlten mit ihrem Leben.

[Ein freier Mensch ist in seinem Handeln von Zwang befreit und auf sich selbst gestellt. Die Ethik sieht daher in der Freiheit die Voraussetzung alles sittlich wertvollen Lebens und die Grundlage der Humanität.
Seit der Neuzeit erfährt die Idee der Freiheit im europäischen Denken eine Belebung. Während die Kulturbewegung der Renaissance seit etwa 1350 das Ende des Mittelalters begleitete - 300 Jahre zuvor hatte sich bereits die orthodoxe Kirche vom römischen Katholizismus gelöst -, verursachte um 1500 die Reformation eine weitere Abspaltung, welche im Protestantismus zu einem dritten christlichen Spektrum (und nachfolgend zu einer Vielzahl weiterer Konfessionen) führte. Die Renaissance bezeugt, ausgehend von Italien und dann in vielen Ländern, wie stark manche Einzelpersonen, besonders in der Bildenden Kunst, zum Schöpfertum befähigt sind. Die Reformation erweist die tiefe Ernsthaftigkeit, mit der das zur Selbstverantwortlichkeit erwachte Individuum vor seiner personal empfundenen Gottheit wird stehen müssen. - Der Freiheitsgedanke findet seine Fortsetzung in der europäischen Aufklärung, in der daneben die Vernunft und die Toleranz als zusätzlich tragende Werte Gestalt gewinnen. Epochemäßig wirkt sie von etwa 1680 bis in das 19. Jahrhundert hinein und zum Teil bis heute fort. Die Aufklärung entwickelte unter Anderem Rechtsprinzipien, die für die amerikanische Unabhängigkeitserklärung und für die Französische Revolution von entscheidender Bedeutung wurden: Jeder Mensch ist frei geboren; der Staat beruht auf einem ursprünglichen Gesellschaftsvertrag; es gibt angeborene Menschenrechte jedes Einzelnen auf Leben, Freiheit, Eigentum, Streben nach Glück, die der Staat zu schützen hat. - Im Folgenden wenden wir uns aber wieder der Gegenwart zu.]

Diese Freiheitswerte sind in vielen Kulturen, aus denen das moderne Europa besteht, verwurzelt. Sie sind unser gemeinsames Erbe. Doch sie alle sind erneut bedroht.

Die Gefahren drohen von vielen Seiten. Einige möchten ihre spezifische Weltsicht der Gesamtgesellschaft oktroyieren. Andere schreiben die Ungleichheit auf ihre Fahnen: indem sie aufgrund von Zugehörigkeit zu (einer) Religion, gesellschaftlichem Status oder wirtschaftlicher Macht Privilegien einfordern. Wieder andere sagen, die Fairness gegenüber Minderheiten gebiete, dass alternierende Rechte-Zusagen eingeräumt werden müssten, während abermals andere strengere Rechtsvorschriften verlangen oder Straftätern, Terroristen, Verdächtigen oder selbst solchen Menschen, die anscheinend die Empfindungen anderer missachtet hätten, bestimmte Grundrechte versagen wollen. Jüngst konnte man von Menschenrechtsverletzungen hören als Folge staatlicher Sicherheitsvorkehrungen oder des „Anti-Terror-Kampfes".

Wir dürfen die von unserer Zivilisation zäh erstrittenen Fortschritte, welche Leben und Freiheit so vieler Menschen gefordert hat, nicht aufs Spiel setzen. Wiederum treffen wir in unserer Gesellschaft Menschen an, die unsere Freiheitswerte zurückweisen. Auf einem festen Standpunkt zu beharren, reicht für uns nicht aus; wir müssen unsere Mitbürger aufklären, unseren Werte-Kanon deutlich machen und jedes Mittel nutzen, um unsere schwer errungenen Freiheiten zu verteidigen.

Demokratie

Demokratie ist die Staatsform, in der letzten Endes alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und in der jede erwachsene Person gleiches Mitspracherecht besitzt und die gleichen Rechte ausüben kann. In einer Diktatur dagegen ruht die Macht in den Händen einer nicht-gewählten Person oder Gruppe, die durch Zwangsmaßnahmen an der Macht gehalten wird; ähnlich abweichende Verhältnisse bestehen bei der Pöbelherrschaft, wo der Straßenterror jede neue Forderung im Keim erstickt; sie bestehen bei der Theokratie bzw. Gottesherrschaft, einem Regierungssystem, in dem die oberste Staatsgewalt bei den Geistlichen der Religion konzentriert ist; und schließlich bei der Nomokratie bzw. Gesetzesherrschaft, einem Machtsystem, wo einem geoffenbarten Gesetz und dessen oberstem Textausleger die höchste Gewalt zukommt.

Demokratie bedarf flankierender Schutzmechanismen, damit sie wirksam sein kann. Sie muss mehr bedeuten als schlichte Stimmrechtsausübung. Entscheidende Voraussetzungen sind die Aufteilung der Staatsgewalten in die Exekutive, die Legislative und die richterliche Gewalt; ferner müssen die Mitarbeiter von Regierungsbehörden gegenüber Kontrollpersonen rechenschaftspflichtig und ihre Tätigkeiten müssen vollkommen transparent sein.

Alle am Gesetzgebungs- und Anhörungsverfahren zu beteiligenden Personen wirken bei der Entstehung und eventuellen Novellierung von Gesetzen mit. Alle sollen sich sachorientiert an der Willensbildung des Gesetzgebers beteiligen. Hinsichtlich der Lobby, d.h. der Tätigkeit der auf Parlament und Ministerien einwirkenden Interessenvertreter und Verbandsfunktionäre bzw. hinsichtlich dieser Praxis verwandter Erscheinungsformen gilt, dass keinem Mitglied dieses Personenkreises aufgrund seiner Gruppen-, Kultur- oder Religionszugehörigkeit etwaiger Sonderstatus, Vorteil oder Nachteil zukommen und dass keiner Gruppierung privilegierter Zugang zu den Regierungsinstitutionen eingeräumt werden darf.

Die endgültige gesetzgeberische Hoheit muss bei den gewählten Abgeordneten des Parlaments verbleiben. Ihnen muss es unbenommen sein, ihrerseits durch Formulierung und Einbringung mitzuwirken und nicht lediglich durch Stimmabgabe auf einen von der Regierung oder einer anderen Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf zu reagieren.

Doch der Demokratie müssen auch Grenzen aufgezeigt werden können. Sie muss sich verfassungsrechtlicher Überprüfung stellen, sofern möglicherweise Schutzrechte von Minderheiten oder von Einzelpersonen missachtet wurden. Ohne derartige Vorkehrungen kann die Demokratie sich in eine Diktatur der Mehrheit zurückentwickeln und schließlich degenerieren. Für Europa stellt die Europäische Menschenrechtskonvention vom 4. November 1950 eine solche Schutzmaßnahme dar.

Rechtsstaatlichkeit

Gesetze müssen zweckorientiert sein, und sie sollen fair und objektiv angewandt werden.

Das Gesetz gilt für alle Staatsbürger in gleicher Weise. Das Strafrecht sollte nicht in böswilliger Weise ausgelegt und niemandem sollten Wiedergutmachungsmöglichkeiten versagt werden, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Für alle Verurteilten muss die Möglichkeit bestehen, Rechtsmittel einzulegen.

Im Zivilrecht muss dem Beklagten die Möglichkeit eingeräumt werden, begangenes Unrecht wieder gutzumachen.

Forderungen nach Sonderrecht für besondere gesellschaftliche Gruppen ist eine Absage zu erteilen. Denn dadurch würde die Gleichheit aller vor dem Gesetz missachtet und der Ungleichheit das Tor geöffnet. Niemandem und keiner Gruppe darf es gestattet sein, sich zum Herrn über das Recht zu erheben.

Es darf nur eine Rechtsordnung geben, und sie muss für alle gelten. Niemand darf wegen seiner Rasse, seiner Abstammung, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seines Geschlechts, seiner sexuellen Orientierung, seines Alters, seiner Behinderung, seines Besitzstands oder gesellschaftlichen Status benachteiligt oder bevorzugt werden.

Freie Entfaltung der Persönlichkeit

Indem sich Menschen die Freiheit nahmen, ihre Umwelt und Mitwelt forschend zu erkunden - dies gilt vom Kulturbeginn an und auch wissenschaftlich - konnte aufgrund dieser Ergebnisse die Menschheit viel lernen und erfahren über ihre Herkunft, unser Beziehungsgeflecht zum Planeten Erde und unsere Stellung im Kosmos.

Wir sollten uns vor allem dafür einsetzen, dass intellektuelle Redlichkeit noch mehr Anerkennung und Würdigung verdient; das Erkenntnisstreben der Menschen ist zu fördern, wobei der Vernunft und der wissenschaftlichen Methode der Vorrang vor anderen Denktraditionen gebührt.

Keine Forschungsfelder sollten ausgeklammert werden, wenn es um neue Erkenntnisse geht. Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und Rücksicht walten lässt gegenüber der belebten Natur.

Meinungsfreiheit

Einzigartig ist die Meinungsfreiheit insofern, als es sich hier um jene Freiheit handelt, von der alle unsere Grundrechte abhängen: sie ist der Garant der Grundrechte. Wie sollen wir Bestechlichkeit, Diktatur, Unrecht, Unfähigkeit oder Unterdrückung aufdecken oder verurteilen, wenn es keine Freiheit der Meinung gäbe?

Niemand sollte absichtlich oder in rücksichtsloser Weise gekränkt oder beleidigt werden. Doch die Freiheit, jemanden kränken oder beleidigen zu können, ist Bestandteil der Meinungsfreiheit. Ohne diesen Aspekt würde die Meinungsfreiheit bedeutungslos werden. Gebrauch von der Meinungsfreiheit können wir nur dann machen, wenn wir das Risiko bewusst in Kauf nehmen, von anderen selber gekränkt oder beleidigt zu werden.

Der Europarat hat sich diesbezüglich wie folgt geäußert [Resolution 1510 von 2006]: „Attacken auf Einzelpersonen aufgrund ihrer Religion oder Rasse sind zu ahnden, doch Blasphemie-Gesetze dürfen nicht in Anwendung kommen, da auf diese Weise die Meinungs- und Gedankenfreiheit beschnitten würde. Die Freiheit, seine Gedanken und Meinung in einer demokratischen Gesellschaft zu äußern, muss es zulassen, über Religion und Weltanschauung sich offen austauschen zu können.

Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (vom 10. Dezember 1948), welche alle europäischen Staaten unterzeichnet haben, schützt das Recht auf freie Meinung und freie Meinungsäußerung. Eine Einschränkung wegen einer Religionszugehörigkeit erfolgt dort nicht.

Freiheit der Religion, der Weltanschauung sowie Freiheit des Glaubens

Die eigene Religion, die Weltanschauung oder der Glaube sind für viele Menschen ein enorm bedeutsamer Bestandteil des Lebens und ihrer persönlichen Identität. Europäer genießen die Freiheit, ihre jeweilige Religion auf eine Weise, die sie wählen, auszuüben; die einzige Einschränkung besteht darin, dass ihre Ausübung keinem anderen Schaden zufügt. Die Freiheit des Glaubens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Religionsfreiheit muss das Recht enthalten, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, eine Zugehörigkeit zurückzuweisen oder eine solche Begrifflichkeit gänzlich abzulehnen.

Man kann wohl sagen, dass die Freiheit des Glaubens für alle Menschen Bedeutung hat und begrifflich Geltung beanspruchen kann, während dies für den Begriff der Freiheit der Religion nicht zutrifft. [Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland trägt dieser Schwierigkeit Rechnung, indem es in Artikel 4 sagt: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. ..."] Religionsausübung muss die Gesetze beachten, wobei Praktiken, die anderen Menschen Schaden zufügen, unzulässig sind.

In der Empfehlung 1396 aus dem Jahre 1999 bemerkt die Parlamentarische Versammlung des Europarates hierzu: „Probleme entstehen, wenn (geistliche) Autoritäten Religion für ihre eigenen Zwecke zu gebrauchen suchen oder wenn Religionen den Staat übermäßig beanspruchen, um ihre Operationsziele durchzusetzen."

Ein Konfliktpotenzial zwischen der Meinungsfreiheit und der hier behandelten Religionsfreiheit wird nicht gesehen. Jüngste Versuche, Religionskritik zu verbieten, sind unangebracht. Schutz kann eine jeweils gläubige Person für sich in Anspruch nehmen, aber nicht der Glaube als solcher.
Übergriffe auf das Eigentum von Religionsgemeinschaften sind bereits gesetzlich untersagt. Religionen als solche bedürfen keines darüber hinausgehenden Schutzes, und entsprechende Forderungen sollten verworfen werden.

Keinerlei Institutionen und Organisationen sollten einer Kritik enthoben sein. Das Recht, Religion in Frage zu stellen und frei seine Ansicht über religiöse Angelegenheiten darzulegen, ist ein Menschenrecht. Menschen sind Inhaber von Menschenrechten, Religionen nicht.

Einschränkung von Grundrechten

Kein Freiheitsrecht, das andere Personen mitbetrifft, kann absolut gesetzt werden. Einschränkungen seitens der Regierung oder Eingriffe öffentlicher Dienststellen können zulässig sein, soweit sie demokratisch abgestützt und im Interesse nationaler sowie öffentlicher Sicherheit, des wirtschaftlichen Wohls des Landes, der Bekämpfung von Aufruhr und Kriminalität, des Schutzes der Gesundheit und der öffentlichen Moral oder des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer unabweisbar sind.

Für Einschränkungen gilt, dass sie gesetzlich spezifiziert sein müssen, einem legitimen Staatsziel dienen und die Regeln der Verhältnismäßigkeit zu dessen Erreichung gewahrt bleiben.

Einschränkungen sollten die Ausnahme sein und Freiheitsrechte die Regel.

Staatliche Neutralität in Sachen der Religion / Weltanschauung und des Glaubens

Keine Religion / Weltanschauung darf, verglichen mit irgendeiner anderen, benachteiligt werden, und es darf ebenfalls keine Religion / Weltanschauung in irgendeiner Weise bevorzugt oder privilegiert werden; denn wenn eine privilegiert wird, diskriminiert der Staat alle übrigen.

Der säkulare, laïzistische Staat verhält sich in religiös / weltanschaulichen Angelegenheiten neutral, er favorisiert und er diskriminiert nichts und niemanden. Der Staat an sich sollte keine Religion / Weltanschauung und keine staatliche Gottheit haben, ebenso wie er sich völlig passiv zum Atheismus verhalten sollte. Nur ein in religiös / weltanschaulichen und Glaubenssachen neutraler Staat kann die Gleichbehandlung aller seiner Bürger gewährleisten.

Staatliche Neutralität ist nicht gleichzusetzen mit Nicht-Befassung mit religiös / weltanschaulichen Dingen. Religionsausübungen müssen gesetzeskonform sein. Aufwiegelung zur Gewalt etwa wird duch kein Grundrecht gedeckt. Staatliche Neutralität ist vonnöten, um die Rechte religiös / weltanschaulicher Minderheiten zu schützen, und diese müssen verfassungsmäßig garantiert werden. Nur durch diesen Hoheitsakt können die verfassungsmäßigen Rechte aller Bürger, der Gläubigen und der Nicht-Gläubigen, geschützt werden.

Jene, die religiöse Privilegierung im öffentlichen Leben weiter verstärken wollen, setzen oft fälschlich den säkularen Staat mit einem atheistischen Staat gleich, aber Säkularismus ist nicht Atheismus.

Den Säkularismus zu bekämpfen heißt, frömmelnder Scheinheiligkeit Vorschub zu leisten. Säkularismus wird stets wachsam sein gegenüber Bedrohungen durch die lautstärksten und machtvollsten Religionen oder Weltanschauungen. Demokraten, welcher religiösen Überzeugung auch immer, sind zu Felde gezogen, um den säkularen Staat zu verteidigen. Viele religiös empfindende Bürger waren unter den tapfersten Verteidigern des Säkularismus, weil sie die Gefahr erkennen, die droht, wenn man religiöse Privilegien und Diskriminierung in Regierung und Öffentlichkeit Einzug halten lässt.

Toleranz und Achtung

Religiös / weltanschauliche Freiheit ist eine Öffentlich-Machung von Toleranz und Achtung vor den Rechten anderer, was aber nicht die Wertschätzung ihrer Glaubensinhalte bedeuten muss. Ein Gutheißen unserer eigenen Anschauungen können wir von denen, die sie befremdlich oder töricht finden mögen, weder fordern noch sollten wir dies erwarten.

Achtung wird dem entgegengebracht, der sie verdient hat. Wer eine Pistole zieht oder Gewalt androht, verdient sie nicht. Niemand besitzt einen automatischen Anspruch, geachtet zu werden, und dies gilt ebenso für eine Philosophie, eine Religion / Weltanschauung, ein Glaubenssystem. Forderungen, eine bestimmte Religion zu achten, kann man gleichsetzen mit Forderungen, ihre Lehrsätze und Praktiken zu achten, und als solche sind sie ein Übergriff auf das Recht der religiös / weltanschauliche Freiheit.
Natürlich gilt die Regel, allen Menschen mit Höflichkeit und Anstand zu begegnen. Ohne Grund sollten wir niemandem zu nahe treten. Doch andererseits hat man auch hinzunehmen, wenn ein anderer einem zu nahe tritt, und unsere Toleranz ist gefordert, wenn andere uns kränken.

Wie Karl Popper bemerkte (Quelle: A Pocket Popper, Hg. David Miller, London 1983):
„Im Namen der Toleranz sollten wir daher das Recht einfordern, den Intoleranten nicht zu tolerieren. Wir sollten darauf bestehen, dass jede Bewegung, die Intoleranz predigt, sich selbst außerhalb des Rechts stellt, und wir sollten Aufwiegelung zu Intoleranz und Verfolgung als verbrecherisch betrachten. ..."

Erst gab es die Intoleranten, und danach entstand die Forderung nach Toleranz.

Menschenrechte sind Individualrechte

Keine Gruppe, sei sie nun rassisch, religiös / weltanschaulich oder kulturell, hat das Recht, die Individualrechte ihrer Mitglieder aufzuheben. Nur über jene Rechte kann eine Gruppe verfügen, die ihr von den Mitgliedern freiwillig übertragen worden sind. Jedem Einzelnen muss das Recht eingeräumt werden, aus der Gruppe auszutreten. (Wer zum Beispiel Abtrünnigen das Recht abspricht, aus ihrer Religion auszutreten, verletzt deren Menschenrechte.)

Viele europäische Regierungen haben die Politik für eine multikulturelle Gesellschaft aktiv gefördert, und Forderungen nach Verbandsrechten für ethnische oder religiöse Minderheitengruppen wurden angeregt und unterstützt. Man ist der Meinung, dass diese Gruppen ihre eigenen Kulturen haben, die ihren Mitgliedern eine sinnerfüllte Lebensführung bereitet - in sozialer, schulischer, religiöser, freizeitlicher und wirtschaftlicher Hinsicht; daher wird argumentiert, dass man zu ihrem Schutz Sonderrechte erlassen müsste. Doch alle Rechte und alle Gesetze eines Staates müssen sich unterschiedslos an alle Bürger wenden.

Rufe nach Sonderrechten für ethnische, kulturelle und religiöse Gruppen sollten nicht befolgt werden, da dies stets zur Folge hätte, dass Rechte einzelner Gruppenmitglieder teilweise aufgehoben würden und andererseits derartige Ansprüche für den Rest der Bevölkerung nicht existieren würden.

Menschenrechte werden dem Individuum verliehen, und sie müssen für alle Geltung haben.

Familien und Kinder

Moderne Familien kommen in vielerlei Formen vor: die traditionelle Kernfamilie, Familien mit nur einem Elternteil, unverheiratete Partnerschaften mit oder ohne Kinder, gleichgeschlechtliche Partnerschaften und selbst - in einigen von AIDS heimgesuchten Gesellschaften - Kinder, die elternlos leben. Welche Form die Familie auch immer annehmen mag - die Hauptverantwortlichkeit der Eltern besteht im Schutz und in der Sorge für ihre Kinder. Wenn auch die traditionelle Kernfamilie als Ideal erscheinen mag, so sollte das Bestreben sein, dass kein Kind seiner familiären Verhältnisse wegen Benachteiligungen erleiden muss. Sie alle sollen den gleichen Schutz und die gleiche Unterstützung erfahren.

Sind Eltern und Vormünder zu angemessener Sorge für ihre Kinder weder fähig noch bereit, so ist der Staat dafür verantwortlich, sich um Ausgleich zu kümmern. Die Verpflichtungen der Regierungen gegenüber den Kindern sind niedergelegt in der Konvention der Rechte der Kinder (CRC), der alle europäischen Staaten beigetreten sind.

Gleichheit von Mann und Frau

Wohlbefinden und Vorankommen jeglicher Gemeinschaft hängt davon ab, ob es Frauen gestattet ist, ihren vollen Beitrag innerhalb der Gesellschaft zu leisten.

Wenn Konservative die Kernfamilie zum großen Ideal erklären, so kann dies als Vorwand für die Unterjochung von Frauen dienen oder wenigstens dafür, dass die Frau in ihrer Rolle als Mutter eine untergeordnete Rolle einzunehmen habe. Es gibt Gesellschaften, in denen Frauen überhaupt nicht als unabhängige, zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit befähigte Menschen wahrgenommen werden können.

Alle Staaten Europas sind der Konvention zur Beseitigung aller Formen von Frauendiskriminierung (CEDAW) beigetreten. Sie ruft unter Anderem alle Staaten dazu auf, dem Grundsatz der Gleichheit von Mann und Frau in ihren Verfassungen (und den anderen relevanten Gesetzen) Gestalt zu geben und die Verwirklichung dieses Prinzips im täglichen Leben sicherzustellen: alle Formen von Frauendiskriminierung sind verboten, und gesetzlicher Schutz, Frauen die gleichen Rechte wie Männern zu gewährleisten, ist realisiert.

Frauen in ihrer Rolle als Mütter Unterstützung und ein Mehr an Gleichberechtigung zukommen zu lassen, ist allgemein anerkannt, doch es dürfen biologische Unterschiede nicht als Vorwand dienen, die Rechte und Freiheiten der Frau zu beschneiden. Männer und Frauen müssen vor dem Gesetz gleich sein, und dies gilt auch in Familienangelegenheiten. Beide Partner sollten gemeinsam und frei entscheiden, ob sie Eltern werden wollen, doch die Stimme der Frau entscheidet, wenn es um Fragen geht, die ihren Körper, ihre Gesundheit und ihre Fruchtbarkeit betreffen. Sie sollte zum Beispiel das Recht haben, eine Schwangerschaft zu vermeiden und eine ungewollte Schwangerschaft zu beenden, bevor der Fötus empfindungsfähig wird.

Frauen und Männern müssen Eigentumsrechte über ihren Körper zugestanden werden.

Kulturelle Vielfalt und Minderheiten

[Viele europäische Länder sind als jeweilige Staaten historisch zusammengewachsen aus einer Mehrzahl einander verwandter ethnischer und sprachlicher Gruppen. Bis auf wenige Ausnahmen hat ein Staat nur eine Amtssprache. In einigen Ländern haben sich Staatskirchen-ähnliche Verhältnisse erhalten, andere haben verschiedene Stufen in der Trennung von Staat und Kirche - Deutschland z.B. hat eine sog. hinkende Trennung -, wieder andere Staaten sind laïzistisch. Europaweit dürfte aber gelten, dass die drei großen christlichen Konfessionen zahlenmäßig weiter zurückgehen und sich der Anteil der Konfessionsfreien zwar statistisch erhöht, sich der Trend aber wegen deren fehlender Organisationsform religionspolitisch kaum auswirken dürfte.]

Nach dem Zweiten Weltkrieg haben europa-interne Migrationen, aber auch Einwanderungen aus nicht-europäischen Ländern den ethnischen, kulturellen und religiösen Mix in den einzelnen europäischen Ländern und in Europa insgesamt tiefgreifend verändert. - Die kulturelle Vielfalt brachte Farbe in unser Alltagsleben, und es wuchs das Bewusstsein, dass wir alle, trotz unterschiedlicher Herkunft, Teil einer größeren Menschheit sind.

Viele europäische Regierungen hielten das Konzept der Multikulturalität für die geeignete Maßnahme, um auf Einwanderung und wachsende kulturelle Vielfalt zu reagieren: die jeweiligen Landessprachen, Brauchtümer und Verhaltensweisen durften beibehalten werden, und die staatliche Einflussnahme war gering oder gänzlich fehlend. Leider hatte dies auch zur Folge, dass Immigranten sich oft nur wenig oder gar nicht in ihr gesellschaftliches Umfeld im jeweiligen Land eingebracht haben, die Gastländer haben oft die besonderen Bedürfnisse der Einwanderungsgruppen ignoriert, und viele der Kinder und Heranwachsenden fühlten sich daraufhin entfremdet. Dies führte dann wiederum zu scharfen kulturellen Trennungslinien und schlechtem Notendurchschnitt innerhalb der ethnischen Gruppen selber aber auch bei den Gruppen untereinander, woraus Forderungen nach gesonderten Ansprüchen, Sondergesetzen und getrennten Schulen erwuchsen. Derartige Maßnahmen würden aber die Isolation dieser Gruppen eher vergrößern und zu einer hausgemachten schleichenden Apartheid führen. Wir werden bereits Zeugen einiger dieser Verfremdungsauswirkungen, wenn man den Anstieg im politischen und religiösen Extremismus betrachtet. Das Risiko liegt in der Entstehung von Parallelgesellschaften, von Staaten innerhalb des Staates.

Die Regierungen müssen auf die Bedürfnisse von Minderheiten stärker eingehen; zwar ist auf den Wunsch nach strenger Beibehaltung der kulturellen Identität einzugehen, aber nicht so, dass man ihnen die Gelegenheit vorenthält, volle Mitglieder der Gastlandsgesellschaft zu werden.

Manche Vertreter der Minderheitengemeinschaften haben an vielen Dingen der knalligen europäischen „Pop"kultur Kritik geübt, da sie meinten, dies fördere das Streben nach Lust und Genuss als dem höchsten Ziel im Leben, und ein Verantwortungsgefühl bliebe außen vor. - Eine Rückbesinnung auf unsere gemeinsamen Wertvorstellungen, auf Selbstachtung und die Achtung anderer im Rahmen der Mainstream-Kultur tut not.

Erziehung, Bildung, Schulwesen

Kindererziehung will das Kind lebenstüchtig machen als einen vollgültigen „Mitspieler" in der Gesellschaft und ihm darüber hinaus Selbstbewusstsein und Rücksichtnahme auf andere vermitteln. Die Konvention über die Rechte des Kindes definiert in Artikel 29 das Erziehungsziel (in summarischer Weise) folgendermaßen:
- die Persönlichkeit des Kindes, seine Begabungen und Fähigkeiten bestmöglich zu entfalten;
- Achtsamkeit einzuüben, dass Menschen Rechte und Grundfreiheiten haben sollen und dass es darüber Grundsätze in der Charta der Vereinten Nationen gibt;
- Achtung zu empfinden vor den eigenen Eltern, vor den Menschen überhaupt, den Lebensverhältnissen und der Landschaft, in der man aufgewachsen ist, vor der Sprache und dem, was einem wertvoll ist, und vor dem kulturellen Umfeld, das sich von dem eigenen unterscheidet;
- der junge Mensch soll es zu seinem eigenen Anliegen machen, dass es wichtig ist, wenn man einander verstehen kann, wenn Friede herrscht, Toleranz geübt wird, Mann und Frau gleiche Rechte haben, wenn auch zwischen den Völkern Freundschaft herrscht und wenn man für die Natur in allen ihren Erscheinungsformen aufgeschlossen ist.

Eltern sollen ihren Kindern ihre eigenen Wertvorstellungen und religiös / weltanschaulichen Überzeugungen vermitteln und nahe bringen, doch öffentliche [und private] Schulen sollen Lebensgestaltung, Ethik und Religionskunde in den Mittelpunkt eines solchen oder ähnlichen Unterrichtsfaches stellen. (*) Wenn an öffentlichen Schulen lediglich die Glaubensinhalte einer einzigen Religion als Tatsache und Realität unterwiesen werden, so handelt es sich nicht um Erziehung und Bildung, sondern um Indoktrinierung.

Die Finanzierung privater Bekenntnisschulen aus Haushaltsmitteln sollte auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden, denn sie kann soziale Grenzlinien ziehen helfen und insbesondere verstößt sie gegen das Diskriminierungsverbot. Die öffentlichen Gebietskörperschaften sollten sicherstellen, dass sowohl in staatlich als auch in privat finanzierten Schulen alle Schüler Anspruch auf einen Unterricht haben, in dem unser aller gemeinsames Erbe, unsere gemeinsamen Wertvorstellungen und alle gegenwärtig bedeutsamen religiösen, weltanschaulichen, philosophischen und sonstigen Glaubensformen behandelt werden.

Sich für die Gesellschaft verantwortlich fühlen

Wir fühlen uns verantwortlich für die Gesellschaft, weil wir Folgerungen ziehen aus der Erkenntnis, dass wir alle Menschen sind.

Wir alle tragen eine Verantwortlichkeit, den Schwachen, den Benachteiligten und den Behinderten helfend zur Seite zu stehen. Sie alle müssen ermutigt werden, Mitwirkende in der Gesellschaft zu sein. Dass ein solches Handeln auch durch öffentliche Stellen geschieht, sei es umfassend oder teilweise, macht unser persönliches Engagement nicht überflüssig.

Wer Ansprüche und Freiheitsrechte für sich reklamiert, muss im Gegenzug die gleichen Rechte dem anderen zugestehen, und es gilt der Satz, dass niemand anderer Personen Rechte beschneiden darf.
Strittige Sachen müssen durch Gespräch, Verhandlung oder Rechtsmittel geschlichtet werden; Gewalt und Einschüchterung dürfen nicht sein. Unsere Triebe, „den Anderen" zu verteufeln, müssen außen vor bleiben.

 

Grundsätze und Wertvorstellungen, auf denen die Europäische Zivilisation gegründet ist, sind erneut bedroht. Wir rufen die Bevölkerung Europas und alle diejenigen auf, welche sich für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einsetzen, sich uns anzuschließen, um dieses Werte-Tableau im Bewußtsein zu verankern und zu verteidigen.

 

Committee for A Vision for Europe, Lausanne, Switzerland. 7 November 2006

(Übersetzt von Manfred J. Paul)