Eine Protestantin, die im katholischen Pfarramt putzt? Für die Kirchengemeinde Ennepetal ist das nicht zumutbar. Ein Konfessionsloser als Datenarchivar? Nein, das will eine diakonische Behindertenwerkstatt in Itzehoe lieber nicht. Oder eine Sikh als Putzfrau in einem evangelischen Kindergarten? Bei der Johannis-Gemeinde in Stade allenfalls als Ein-Euro-Jobberin. Wer bei den Kirchen arbeiten will, muss den rechten Glauben haben. Und wer sich dadurch diskriminiert fühlt, kann nichts dagegen tun. Die Kirchen haben Sonderrechte: Sie dürfen diskriminieren. Die Sonderrechte stammen aus der Weimarer Verfassung und wurden ins Grundgesetz übernommen.
Studie zeigt Ausmaß der Diskriminierung
Das sogenannte Anti-Diskriminierungsgesetz von 2006 sollte Diskriminierung im Job EU-weit eigentlich verbieten, doch die Kirchen konnten sich ihre Sonderregeln bewahren. Für Experten steht deshalb fest: Das deutsche Anti-Diskriminierungsgesetz ist rechtswidrig. Doch die Kirchen berufen sich auf ihr Selbstbestimmungsrecht und verweisen auf ihren "christlichen Auftrag", den alle Mitarbeitenden gleichermaßen zu erfüllen hätten.
Jetzt zeigt eine aktuelle Studie, wie umfassend die Kirchen ihre Sonderrechte anwenden. Es kann jeden treffen, der dort arbeiten möchte.