In der Mainpost berichtet Tilman Toepfer über den fulminanten und engagierten Vortrag von Ingrid Matthäus-Maier in der Universität Würzburg.
Auch in Hinsicht auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts am 20. November zum Streikrecht in der Diakonie spann Ingrid Matthäus-Maier ein großes Dach zu den verschiedenen Aspekten einer nichtvorhandenen aber notwendigen Trennung von Staat und Kirche in Deutschland, bei der die Frage der bisher legalen religiösen Diskriminierung nur eines, aber ein wesentliches Element sei.
Vom Grundgesetz, Art. 140 GG (von wegen keine Staatskirche, wir haben zwei) und über die Frage der immer noch gezahlten Staatsleitungen, bei der der Bundestag seit Jahrzehnten „zu feige“ sei, eine gesetzliche Regelung zu formulieren, was in anderen Fragen ja bekanntlich in wenigen Wochen realisiert werde.
Die Liste der Vorwürfe der Referentin hinsichtlich der Willfährigkeit der Parlamente gegenüber den Forderungen der Kirchen sei „lang, konkret, nachvollziehbar“.
Im Zentrum des Vortrages jedoch stand das kirchliche Arbeitsrecht für rund 1,3 Millionen Beschäftigte in Deutschland, bei dem die Kirchen, Diakonie und Caritas in rechtsverletzende Weise ins das Privatleben der Mitarbeiter eingreifen. Es dürfe nicht sein, dass für Tätigkeiten, die nicht mit einem religiösen Verkündigungsauftrag verbunden seien, selbst die mit 1,5 Stunden im Ordinariat Eichstätt beschäftigte Putzfrau, ein kirchengerechtes Wohlverhalten gefordert werde,