Bischofskonferenz und Blasphemie-Paragraph

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„religionwire“ von Marco Wikkerink

MÜNCHEN. (hpd) Es gibt immer noch Zeichen und Wunder, könnte man meinen. Vor allem, wenn man diesen Artikel nicht bis zum Schluss liest.

Während Teile der CSU und manche CDU-Politiker in Deutschland die Verschärfung des so genannten Gotteslästerungsparagraphen fordern, geht die Bischofskonferenz zurzeit mit einer Unterschriftenaktion gegen das geltende Anti-Blasphemiegesetz vor. Dieses Gesetz stelle eine nicht näher definierte "Beleidigung" der Religion unter Strafe und diene radikalen Fundamentalisten immer wieder zur Rechtfertigung ihrer Angriffe auf Andersgläubige bzw. Andersdenkende.

So bringt die Organisation „Kirche in Not“ ein langes Interview mit dem Leiter der Katholischen Bibelkommission, Fr. Emmanuel Asi, in der dieser die schädlichen und gefährlichen Auswirkungen einer Verfolgung von Blasphemie-Delikten in schwärzesten Farben ausmalt: „Auf uns liegt ein Schatten des Todes.“ „Wir haben Angst…. Denn durch diese Gesetze kann schnell etwas geschehen, was wir nicht vorhersehen können.“… „Das große Problem in diesem Zusammenhang ist das so genannte Anti-Blasphemie-Gesetz. Dieses Gesetz legt fest, dass jeder, der gegen (die Religion).. auftritt, verurteilt werden kann“. Auch aus dem Zenit Roms und von Radio Vatikan wird eine entsprechende Abschaffung gefordert.

Niemand dürfe im Land etwas gegen die Religion oder geistliche Würdenträger sagen (Anmerkung des Verfassers:...während diese nicht gerade zurückhaltend mit Ihren Beleidigungen und „Argumenten“ sind, siehe aktueller Prozess Michael Schmidt-Salomon gegen Bischof Müller in Regensburg).

Ist das nicht unglaublich? So viel Einsicht hätten wir Humanisten und „Gottlose“ den Kirchen nicht zugetraut.

Nun, um die Leser nicht länger in Vorfreude oder Verwunderung alleine zu lassen, möchten wir die Sache klären: selbstverständlich macht der ganze Sachverhalt für die katholische Kirche nur dann Sinn, wenn man sieht, wo die Kirche Gesetze gegen Gotteslästerung und Blasphemie abschaffen will: natürlich nicht bei uns in Deutschland den §166 StGB, das wäre zu schön. Zu diesem vertritt sie die gegenteilige Position, hält ihn für sinnvoll und unverzichtbar..

Abgeschafft werden sollen diese Gesetze natürlich nur da, wo die Christen in der Minderheit sind. Das Interview bezieht sich auf das ferne Pakistan! Ich hoffe, die Welt der geneigten Leser ist damit wieder in Ordnung.

Wolf Steinberger