Die Ungleichbehandlung ist willkürlich
In den Grundschulen Baden-Württembergs aber auch in den weiterführenden Schulen ist für konfessionsfreie Kinder bis zur achten Klasse kein Ersatzunterricht für Religion vorgesehen, das aber heißt: Der Staat kommt seiner Verpflichtung zur ethischen Bildung gegenüber den konfessionsfreien Schülern nicht nach.
Zudem werden konfessionell gebundene Schüler in der Grundschule gegenüber nicht konfessionell gebundenen Schülern klar bevorteilt, “weil sie durch den konfessionellen Religionsunterricht einen den Staatszielen des Schulunterrichts entsprechenden moralisch-ethischen Unterricht erhalten” - wohingegen ein solcher Unterricht konfessionslosen Schülern verweigert wird.
Wie in der Klage klar festgestellt wird, gibt es für diese Ungleichbehandlung keine Rechtfertigung: “Sie ist willkürlich”.
Nur ein neutraler Ethikunterricht kann die Ungleichbehandlung beseitigen
Diese Ungleichbehandlung aufgrund der staatlichen Garantie des Religionsunterrichtes kann gemäß Art. 7 GG nur auf eine Art und Weise beseitigt werden, nämlich durch das gleichzeitige Angebot eines religions- und weltanschaulich neutralen, staatlichen Ethikunterrichts. Sofern Eltern daher, unter Berufung auf ihre eigene aber auch die Erziehungspflicht des Staates, die Einführung eines konfessionell neutralen Schulfaches der Werte- und Normenbildung verlangten, sei der Staat aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes verpflichtet, dieses auch anzubieten.
Allgemein wird in der Klage darauf verwiesen, dass für die ethische Bildung die Auseinandersetzung mit anderen Positionen und Auffassungen wesentlich sei. Nur so könnten Kinder lernen, ihre eigene Position zu begründen und die Auffassung anderer zu werten. Dies könne nicht in der Familie geleistet werden, sondern nur in größeren, heterogen zusammengesetzten Gruppen Gleichaltriger, wie sie in einer Schulklasse gegeben sind. Das aber heißt: „Wenn ein solcher Unterricht in der Schule nicht angeboten wird, findet eine entsprechende Bildung der Kinder nicht statt.“
Unabhängig vom Ausgang der Klage hofft die Initiative mit diesem konsequenten Schritt die Politik, die Medien und damit auch die Bevölkerung dazu zu bewegen, sich grundsätzlich mit der ihrem Anliegen zugrundeliegenden Problematik auseinanderzusetzen.
Anna Ignatius