Vergangene Woche fand in Leipzig die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) statt. Im Fokus standen die Themen Öffentlicher Rundfunk und die Migrationspolitik. Worüber öffentlich nicht gesprochen wurde, war ein Beschluss zur Ablösung der altrechtlichen Staatsleistungen an die Kirchen.
Wer aus einer der Kirchen austreten will, muss sich auf längere Wartezeiten einstellen. Der Andrang ist groß und zuletzt waren die Termine bei Gerichten und Behörden mancherorts Monate im Voraus ausgebucht. In Deutschland müssen Austrittswillige persönlich bei Amtsgericht beziehungsweise Stadtverwaltung vorsprechen oder den teureren Weg über den Notar nehmen. Erheblich einfacher wäre es, wenn sich der Austritt auf digitalem Wege erklären ließe, wie es das Online-Zugangsgesetz (OZG) vorsieht. Doch daran hapert es noch gewaltig, wie eine Recherche des Computermagazins c't zeigt.
Die Regierungen der vier norddeutschen Bundesländer Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Niedersachsen streben an, den Reformationstag am 31. Oktober als gesetzlichen Feiertag einzuführen. Prompt werden auch im Land Berlin wieder Stimmen laut, die ähnliche Wünsche hegen – obwohl ein weiterer christlicher Feiertag kaum zu rechtfertigen ist.