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Rechtlicher Vorbehalt:

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Foto: Evelin Frerk

26. 10.

Sterbehilfe - Mein Ende gehört mir!?

Online-Vortrag und Diskussion mit der ehemaligen SPD-Spitzenpolitikerin Ingrid Matthäus-Maier

Am 6.11.2015 hat der Bundestag die bis dahin seit Jahrzehnten straflose Sterbehilfe in Deutschland mit dem § 217 im Strafgesetzbuch kriminalisiert, und das gegen die Auffassung der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, trotz Widerstand vor allem von säkularen Verbänden und Warnungen renommierter Strafrechtsprofessoren, die Regelung sei verfassungswidrig. Diese erhoben Verfassungsbeschwerden und erhielten am 26.2.2020 Recht: Das Bundesverfassungsgericht erklärte den § 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig. Er verstoße gegen Art.1 und 2 des Grundgesetzes.

Damit ist der rechtliche Zustand aus der Zeit vor dem 6.11.2015 wiederhergestellt. Allerdings: Das Gericht hat die Strafbarkeit der Sterbehilfe zwar abgelehnt, dem Gesetzgeber jedoch eine Regulierung der Sterbehilfe erlaubt. Da Gesundheitsminister Spahn bereits im April dieses Jahres fast nur die ehemaligen Befürworter des verfassungswidrigen Verbots der geschäftsmäßigen Förderung der Sterbehilfe (!) aufgefordert hat, Vorschläge für eine Neuregelung der Suizidassistenz zu machen, steht zu befürchten, dass mit einer neuen Regelung die Straffreiheit unterlaufen werden soll.

Die Politikerin und Juristin Ingrid Matthäus-Maier, die sich gemeinsam mit der Giordano-Bruno-Stiftung schon frühzeitig gegen eine Kriminalisierung der Sterbehilfe eingesetzt hat, schildert in einer öffentlichen Online-Veranstaltung das Zustandekommen der Vorschrift, den Meinungsstreit, und macht Vorschläge, wie es rechtspolitisch weitergehen sollte.

Veranstaltet wird der Online-Vortrag von der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ).

Bitte einige Minuten vor Beginn des Vortrags diesem Teilnahme-Link zur Veranstaltung folgen!