Bäcker, Verleger und das Leistungsschutzrecht

Seit der ersten Forderung nach der Einführung eines Leistungsschutzrechts gibt es immer neue Nebelkerzen, wie die der Förderung des Qualitätsjournalismus: Das Leistungsschutzrecht solle vor allem den Autoren zugutekommen, die für zeitaufwändige Recherche und Hintergrundinformationen schließlich anständig entlohnt werden müssten, und den Verlegern, die das gesamte unternehmerische Risiko trügen.

Um das eigentliche Ziel der Bestrebungen - Google - nicht allzu klar erkennen zu lassen, benutzt auch Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer Public Affairs der Springer AG, das Wort Qualitätsjournalismus auf vielen Podien gern und oft. Auf diese Weise dürfte es dem Cheflobbyisten und seinen Kollegen durch stetige Wiederholung gelungen sein, die Politiker in Berlin zu überzeugen: „Leutheusser-Schnarrenberger will ‚Snippet‘-Abgabenpflicht“ für Suchmaschinen-Betreiber an Verlage.

Um nun auf unseren Bäckermeister zurückzukommen: Handelte er wie die Verleger, würde er seinen Kunden unter Strafandrohung verbieten, sein Geschäft und seine Backwaren anderen zu empfehlen. Er würde außerdem seinen Kunden, die für ihre Frühstückspension, ihr Hotel oder Restaurant bei ihm kaufen, eine Gebühr für dieses Privileg abnehmen. Den anderen Kunden würde er womöglich auch bald ein Zahlungsmodell vorgeschlagen, damit sie weiter bei ihm kaufen dürfen.

Die Konsequenzen dieser Maßnahmen kann jeder sich ausmalen.

Anscheinend nur die Verleger nicht.

Vera Bunse

Wer sich weiter informieren möchte, ist hier gut aufgehoben: IGEL - Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht