Das Landesgericht Stuttgart hat den Anspruch auf staatliche Hilfen für Missbrauchsopfer bestärkt, auch wenn sich Opfer erst Jahre später während einer Therapie an den Missbrauch erinnern.
Im konkreten Fall war eine Frau als Kind regelmäßig von ihrem Vater missbraucht worden und befindet sich seit ihrer Volljährigkeit, schwer traumatisiert, in ständiger psychiatrischer Behandlung. Erst 34 Jahre nach dem Tod des Vaters und damit dem Ende des Missbrauchs, beantragte die Frau eine Opferentschädigung.