Kirchenschutz statt Datenschutz?

Reta Caspar befürchtet, dass im Schweizer Kanton Aargau Kirchenrecht Vorrang vor Datenschutz bekommt.

Mittels Gesundheitsgesetz soll den Kirchen ein Anspruch auf Mitteilung von Namen und Adressen von Kirchenmitgliedern zugestanden werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Betroffenen noch aktive Kirchmitglieder sind oder nur wegen der sogenannten «Kasualien» (Taufe, Hochzeit und Abdankung in der Kirche) noch Mitglied sind.