Seit Jahren streiten Menschen, die in kirchlichem Umfeld sexualisierte Gewalt erlebt haben, erbittert und oftmals erfolglos um Schadensersatz. Doch ein anderer Weg, zu einer Entschädigung für erlittenes Unrecht zu kommen, ist kaum bekannt: eine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere eine Verletztenrente. Denn der Missbrauch, so zynisch es klingen mag, kann auch als Arbeitsunfall gewertet werden. Betroffenen-Verbände werfen den Kirchen vor, entsprechende Informationen und Hilfestellung für Missbrauchsopfer zurückgehalten zu haben. Auch die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung findet kritische Worte.
Dass die gesetzliche Unfallversicherung, die ja bei Arbeitsunfällen einspringt, auch für Missbrauchsfälle zuständig sein soll, erscheint auf den ersten Blick erstaunlich. Schließlich tritt dieser Zweig der Sozialversicherung für Schäden ein, wenn ein Beschäftigter während der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall erleidet. Nach Paragraf 8 des Sozialgesetzbuchs (SGB) VII sind (versicherte) Unfälle "zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen".
Constanze Würfel ist Anwältin für Sozialrecht in Leipzig. Auf ihrer Internetseiteerklärt sie den Zusammenhang von gesetzlicher Unfallversicherung und sexuellem Missbrauch:
"Grundsätzlich versichert sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII Beschäftigte der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften, wie z.B. der Katholischen Kirche und der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD). Grundsätzlich versichert sind auch ehrenamtlich in öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften (wie z.B. der Katholischen Kirche oder der EKD) tätige Personen (§ 2 Abs.1 Nr. 10b SGB VII) und seit 01.01.2005 sind auch Personen versichert, die in Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften ehrenamtlich tätig werden. Zum versicherten Personenkreis bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft VBG gehören u.a. Kinder oder Jugendliche eines Kirchenchores, Ministranten / Ministrantinnen, Jugendliche, die eine Jugendgruppe in der Kirchengemeinde oder einer Einrichtung der Kirche betreuen, Konfirmanden bei unentgeltlichen Tätigkeiten im Rahmen ihres von der Kirchengemeinde vorgeschriebenen Praktikums. Wenn ein Ministrant bei der Arbeit missbraucht wird, ist das ein Arbeitsunfall."
Doch nur wenige der vielen Tausend Missbrauchsbetroffenen sind diesen Weg gegangen. Aus Unkenntnis und wohl auch, weil die Kirchen mögliche Anspruchsberechtigte nicht entsprechend informierten. In der Radiosendung "Tag für Tag" des Deutschlandfunks hieß es: "Die Unfallversicherung bestätigt 900 eingegangene Kirchenfälle. 400 davon seien bereits entschieden. Die Hälfte positiv, die andere Hälfte negativ."
Betroffenen-Initiative Hildesheim: "Systematisch im Stich gelassen"
Die Betroffenen-Initiative Hildesheim hat nun einen Brief an den Bundespräsidenten, die Bundestagsabgeordneten und die Minister geschrieben. Darin steht:
"Schon vor 15 Jahren, am 22.4.2011 wurde im Rahmen des 'Runder Tisch sexueller Kindesmissbrauch' in einer Sitzung der Unterarbeitsgruppe über die Möglichkeit der Anerkennung sexualisierter Gewalt als Arbeitsunfall referiert. Der Leiter der Abteilung Versicherungen, Dr. Kranig (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, DGUV) stellte dar, unter welchen Voraussetzungen Fälle sexualisierter Gewalt im Ehrenamt – beispielsweise bei Messdienern, Chorknaben oder Jugendleitern – als Arbeitsunfall anerkannt werden können und damit unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. der Verwaltungsberufsgenossenschaft VBG) fallen. Den Teilnehmenden wurde zudem eine schriftliche rechtliche Einordnung zur entsprechenden Rechtslage vorgelegt und per Mail zugesandt.
Damit war klargestellt, dass eine Meldung als Arbeitsunfall durch den Arbeitgeber bzw. die verantwortliche Institution in Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger für beide Kirchen gesetzlich verpflichtend ist. Somit hätten spätestens seit 2011 bekannte Fälle gemeldet und in der Folge eine Vielzahl von Betroffenen Leistungen wie Heil- und Krankenbehandlung aber auch Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten können und müssen. Diese Leistungen hätten für viele Menschen eine erhebliche Verbesserung ihrer Lebenssituation und Lebensqualität bedeutet. Was uns bis heute fassungslos macht, ist ein Aspekt, der in der öffentlichen Debatte kaum Beachtung findet: Missbrauchsfälle wurden trotz dieser eindeutigen Gesetzeslage von kirchlichen Trägern und Institutionen offenbar über Jahre hinweg nicht an die zuständigen Berufsgenossenschaften gemeldet. Damit wurde bewusst und absichtsvoll dringende Hilfe und Unterstützung für Betroffene verhindert. Der Zugang zu sozialrechtlichen Leistungen wurde so faktisch verhindert."
Weiter heißt es in dem Offenen Brief, dass die beiden großen Kirchen erst nach dezidierter Nachfrage der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) im Jahr 2022, warum trotz der bekannten Fälle und den Missbrauchsstudien keine entsprechenden Meldungen erfolgten, reagiert hätten. Ab da hätten sie schrittweise Meldungen vorgenommen. Betroffene hätten daher erst im Jahr 2023 und damit mit zwölf Jahren Verspätung Hilfe und Unterstützung seitens der VBG bekommen.
Die Unterzeichner des Offenen Briefes schildern die Konsequenzen: "Für viele der Betroffenen bedeutet diese Verzögerung, dass mögliche Ansprüche inzwischen verjährt oder erheblich erschwert sind – in manchen Fällen geht es dabei um Summen im fünf- bis sechsstelligen Bereich. Zudem ist davon auszugehen, dass viele Betroffene bis heute nichts von ihrem Anspruch wissen, da gerade rückwirkende Meldungen seitens der Kirchen nicht transparent nachverfolgbar sind."
Besonders schwer wiege, so der Vorwurf, dass an der genannten Sitzung nicht nur Vertreter der Kirchen teilnahmen. Auch Institutionen aus den Tatkontexten Schule, Kita und Sport seien vertreten gewesen, die auf Grundlage der vorgelegten Rechtsexpertise analog hätten handeln und Fälle sexuellen Missbrauchs in Kita und Schule rückwirkend bis 1972 sowie alle aktuellen Fälle den Landesunfallkassen hätten melden müssen.
Das verbitterte Fazit der Betroffenen-Initiative Hildesheim: "Der Staat hat hier gegenüber hunderten, wenn nicht tausenden Betroffenen von sexuellem Missbrauch versagt und diese systematisch im Stich gelassen. Mögliche Wege der Anerkennung, Unterstützung und sozialen Absicherung wurden versperrt – ohne dass wir überhaupt Kenntnis von diesen Möglichkeiten hatten. Es wäre Aufgabe der verantwortlichen Institutionen und der Politik gewesen, sicherzustellen, dass bestehende gesetzliche Meldepflichten auch tatsächlich eingehalten werden."
Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung übt heftige Kritik
Auch die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, kann nicht nachvollziehen, dass sich die Praxis seit 2011 kaum geändert hat. Denn in der damals tagenden Arbeitsgruppe des Runden Tisches "Sexueller Missbrauch" seien mit den Vertretern der Länder, der Kultusministerkonferenz, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundesfamilienministeriums, der Kirchen und des Bundesbildungsministeriums genau die Strukturen vertreten gewesen, die für eine zügige Umsetzung zuständig waren.
Viele Betroffene hätten damit Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung, ohne dass sie von den Institutionen darauf hingewiesen wurden. Bereits seit 1971 seien Kinder und Jugendliche in Schulen und Kitas im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert. Seit damals greife auch die Zuständigkeit bei Fällen erlittener sexualisierte Gewalt, die als Arbeitsunfall anerkannt werden könnten, wenn sie im engen Kontext des Schulbesuchs oder aber des Aufenthaltes in der Kita verübt wurden. Auch der Schulweg, der Ausflug oder die Klassenfahrt falle unter diesen Versicherungsschutz. Gleiches gelte für alle Taten, die gegen Minderjährige im kirchlichen Ehrenamt verübt wurden.
Die Betroffenen hätten über viele Jahre die Unterstützung nicht erhalten, auf die sie bei Meldung gegebenenfalls einen Anspruch gehabt hätten, sagt die Missbrauchsbeauftragte. Hier gehe es um therapeutische und medizinische Leistungen, aber auch um mögliche monatliche Rentenzahlung aufgrund gesundheitlicher Einschränkung in Folge des sexuellen Missbrauchs. Hier hätten staatliche Behörden und Institutionen ebenso wie die beiden großen Kirchen seit 2011 zugelassen, so Claus, dass Betroffene ohne sachgerechte Unterstützung geblieben sind, da sie ihrer Meldepflicht in aktuellen Fällen ebenso wie für die Vergangenheit nicht systematisch nachgekommen sind.
Initiative Eckiger Tisch: "Moralisches und rechtliches Versagen"
Matthias Katsch, Geschäftsführer der Betroffenen-Initiative Eckiger Tisch spricht von einem doppelten Versagen: "Einerseits moralisch, weil bekannte Taten nicht genutzt wurden, um Betroffenen den bestmöglichen Schutz und die bestmögliche Entschädigung zu sichern. Andererseits auf rechtlicher Ebene, weil Meldepflichten nach Sozialrecht ignoriert wurden. Viele Betroffene wurden nie darüber informiert, dass ihre Fälle als Versicherungsfälle geprüft werden können."
Warum das passiert ist, darüber lässt sich bislang nur spekulieren. Ein nicht fern liegender Verdacht: Weil die Kirchen von den Unfallversicherern für die von diesen gezahlten Leistungen in Regress genommen werden können, bleibt die Entschädigungspflicht am Ende an den Kirchen hängen. Haben sie sich deshalb bei der Information der Betroffenen über die Möglichkeit, die Unfallversicherung in Anspruch zu nehmen, zurückgehalten?







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