Zweiter Strafbefehl gegen Bischof Williamson

Das Amtsgericht Regensburg hat erneut einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung gegen den Holocaust-Leugner und erzkonservativen Bischof Richard Williamson erlassen. Der Bischof der Piusbruderschaft habe den Mord an Juden während der Nazi-Diktatur verharmlost, teilte das Gericht diese Woche mit.

In einem Interview mit einem schwedischen Fernsehsender, das in einem Priesterseminar in der Nähe von Regensburg geführt wurde, hatte der heute 72-jährige Bischoff den Mord an sechs Millionen Juden durch die Nazis und die Existenz von Gaskammern bestritten.

Der Fall zieht sich inzwischen schon vier Jahre hin. Gegen den ersten Strafbefehl des Amtsgerichts Regensburg hatte Williamson Einspruch eingelegt.  Diesen Februar kassierte das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg das erste Urteil wegen Verfahrensmängeln. Den Richtern fehlte eine zeitliche Darstellung der Interviewäußerungen in den deutschen Medien.

Die Staatsanwaltschaft verfasste daher diesem Juli einen neuen Antrag auf Strafbefehl und ergänzte ihn um die fehlenden Angaben. Am Dienstag  wurde der neuformulierte Strafbefehl vom Amtsgericht erlassen.

Williamsons Anwalt Edgar Weiler teilte diesen Donnerstag mit, dass es in der Sache keinerlei neue Ermittlungsergebnisse gegeben habe, "so dass die Verteidigung von einem Freispruch ausgeht". Die Interviewäußerungen vor einem schwedischen Kamerateam seien "aus einer ganzen Reihe von Rechtsgründen" in Deutschland nicht strafbar.