Karlsruhe entscheidet über Anti-Terror-Datei

Gestern begannen die Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichtes darüber, ob die von der Polizei und dem Verfassungsschutz angelegte "Anti-Terror-Datei" mit dem Grundgesetz vereinbar sei.

Der Kläger, Robert Suermann, ist aus seiner Zeit als aktiver Richter überzeugt davon, dass nicht auszuschließen sei, dass unbescholtene Bürger in dieser Datenbank erfasst werden könnten. Denn "für die Aufnahme genüge es, wenn jemand als 'Befürworter' von Gewalt gilt, auch die 'Unterstützer von Unterstützern' des Terrorismus könnten dort erfasst werden, 'und auch deren Kontaktpersonen'".

Brisanz bekommt die Entscheidung, weil sich nach den Pannen bei den Ermittlungen zu den Morden der NSU die Behörden bemühen, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren. Eine Entscheidung in der Sache wird vom Verfassungsgericht jedoch erst in einigen Monaten erwartet.