Kirchliches Streikrecht auf dem Prüfstand

Gleich zwei Artikel gönnt die Junge Welt heute dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes über das Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen, das morgen erwartet wird.

Das BAG hat darüber zu entscheiden, ob den Beschäftigten von Caritas und Diakonie das (immerhin grundgesetzlich festgeschriebene) Streikrecht zusteht. Oder eben nicht.

Die Kirche bestreitet ein solches Streikrecht unter Berufung auf ihr aus der Weimarer Verfassung stammendes Selbstordnungsrecht - den sog. Dritten Weg. 

"Ver.di möchte Tarifverhandlungen, Streikrecht und Mitbestimmungsrechte auch für alle Beschäftigten von kirchlichen Einrichtungen erreichen", so Bsirske, der Vorsitzende der Gewerkschaft. Er nennt das morgige Urteil deshalb schon jetzt "historisch".