Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Grundsatzurteil angeordnet, die Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrats und -Verwaltungsrats zu ändern, den Anteil der "staatsnahen" Personen auf ein Drittel zu reduzieren und den der gesellschaftlichen Gruppen auf zwei Drittel zu erhöhen.
Nun müssten dringend auch Muslime und Vertreter anderer religiöser Minderheiten in die Räte der öffentlich-rechtlichen Sender aufgenommen werden. Das fordert der Kommunikationswissenschaftler Dr. Tim Karis vom Exzellenzcluster "Religion und Politik".
Allerdings ist seine Forderung nicht allein auf religiöse Minderheiten und Muslime beschränkt. Er schreibt: "Insbesondere die starke Position der Kirchen in den Räten spiegelt eine Situation wider, wie sie bei Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten nach dem Zweiten Weltkrieg bestand, die jedoch der heutigen gesellschaftlichen Rolle der massiv von Mitgliederschwund betroffenen Kirchen nicht mehr entspricht. In der Zusammensetzung der Rundfunkräte spiegelt sich insofern jene für das deutsche Staatskirchenverhältnis typische Asymmetrie, die historisch nachvollziehbar ist, in der heutigen, religiös pluralen Gesellschaft jedoch einer Privilegierung der christlichen Großkirchen zulasten anderer religiöser Gemeinschaften gleichkommt. ... Während die Einrichtung eines Sitzes für Muslime in allen Rundfunkräten folglich zweifellos begrüßenswert wäre, ist die Debatte um die religiöse Vielfalt in diesen Gremien damit keineswegs an einem Ende angelangt. Denn wie verhält es sich mit Vertretern der anderen Weltreligionen oder auch mit den jüngst aus dem SWR- Rundfunkrat ausgeladenen christlichen Freikirchen? Warum gesteht man überhaupt den religiösen Gruppen ein Sitz zu, nicht aber anderen weltanschaulichen Gruppen, wie etwa den Humanisten?"