GLADBEK. (hpd) Drei laizistische Landesarbeitsgemeinschaften der LINKEN - aus NRW, Bayern und Thüringen – wollen Forderungen ins Bundestagswahlprogramm geschrieben haben, die zu einer stärkeren Trennung von Kirche und Staat führen sollen. Eine dieser Forderungen ist die Streichung staatlicher Mittel für die religiöse Seelsorge beim Militär, der Polizei und in Justizvollzugsanstalten.
Der Landessprecher der LAG Laizismus NRW, Ralf Michalowsky, sagte dazu: "Der Staat finanziert aus allgemeinen Steuergeldern seelsorgerischen Tätigkeiten der Religionsgemeinschaften. Besonders perfide ist dabei, dass im militärischen Bereich ‚Seelsorger’ auf allen Seiten der Konfliktparteien tätig sind und ‚ihren’ Soldaten glauben machen, sie täten das Richtige und das mit göttlichem Segen. Ohne diesen wäre die Bereitschaft zu töten oder sich töten zu lassen deutlich geringer. Die religiöse Seelsorge verhilft Staaten überhaupt erst zu willfährigen Soldaten, ist somit staatstragend und erhöht die Gefahr von bewaffneten Auseinandersetzungen. Die Erfahrungen aus zwei Weltkriegen haben gezeigt, dass seelsorgerische Betreuung kriegsunterstützend wirkt."
An die eigenen Partei gerichtet sagte Michalowsky weiter: „Einer Friedenspartei wie der LINKEN stünde es gut zu Gesicht, wenn unsere Forderung ins Wahlprogramm käme und die Politik unserer Partei dadurch ein Stück glaubwürdiger würde."
Ins Wahlprogramm soll deshalb der Passus: Religiöse Seelsorge muss ausschließlich aus kirchlichen Eigenmitteln finanziert werden. Die staatliche Bezahlung von Militär-, JVA- und Polizeiseelsorge ist unzulässig.
Mit dieser Forderung stehen die Laizisten nicht alleine, denn auch innerkirchlich ist eine Ökumenische Initiative zur Abschaffung der Militärseelsorge, die für kirchlich-pazifistische Angebote an Soldaten eintritt, vor ihrem Gründungstreffen. Sie sieht sich als deutscher Teil einer internationalen Initiative pazifistischer Christen. Nach den Angabe der Initiative wird sie dabei auch von der der Bundesarbeitsgemeinschaft der Christ/innen bei den Grünen unterstützt, die die Initiative zur Abschaffung der Militärseelsorge befürworten.
Weitere Forderungen der linken Laizisten
Diese Beendigung der staatlich finanzierten Militärseesorge ist nur eine der programmatischen Forderungen die von den LINKEN Laizisten in das Bundestagswahlprogramm ihrer Partei geschrieben werden sollen. Vier weitere Themenbereiche seien genannt.
Kirchliches Arbeitsrecht
- Das Betriebsverfassungsgesetz muss auch in kirchlichen Einrichtungen Anwendung finden.
- Kirchliche Einrichtungen, die öffentliche Zuschüsse empfangen, müssen für alle als Beschäftigte und NutzerInnen zugänglich sein. Das Antidiskriminierungsgesetz muss auch in kirchlichen Einrichtungen Anwendung finden.
- Das Arbeitsrecht muss sicherstellen, dass ein, aus der Sicht der Kirchen, „fehlendes privates Wohlverhalten“, nicht zur Grundlage von Kündigungen in kirchlichen Einrichtungen und Betrieben gemacht werden darf.
Konkordatsverträge und vergleichbare Gesetze
- Alle Konkordats- und Kirchenverträge sind entschädigungslos zu kündigen. Konkordate gelten für die katholische Kirche. Inhaltsgleich ist das für die ev. Kirche in entsprechenden Gesetzen geregelt. Die entsprechenden Gesetze sind zu streichen.
- Der Verfassungsauftrag nach Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen (Art. 138 Abs.1) ist umzusetzen.
Zur Kirchensteuer
- Kirchen und sonstige Weltanschauungsgemeinschaften müssen ihre Beiträge (z. B. Kirchensteuern) wie alle anderen gesellschaftlichen Organisationen selber eintreiben.
- Der Austritt aus Kirchen und sonstigen Weltanschauungsgemeinschaften hat wie bei allen anderen gesellschaftlichen Organisationen kostenfrei und direkt zu erfolgen. Die einfache Schriftform muss reichen.
Entklerikalisierung der Verfassung und Gesetze
- Konfessionelle Unterweisung (Religionsunterricht), Schulgebet, Schulgottesdienst und religiöse Symbole wie das Kruzifix haben an öffentlichen Schulen nichts zu suchen.
- Die Verfassungen sind von ihren klerikalen Formulierungen zu entrümpeln.
- Sondergesetze, wie § 166 StGb ff („Blasphemiegesetz“), sind ersatzlos zu streichen.
- Kirchliche Privilegien und Bevormundungen sind aus Gesetzen und Verordnungen zu streichen, wie z. B. in Feiertagsgesetze (Tanzverbot), das Immissionsschutzgesetz (Glockengeläut) oder Friedhofsordnungen.
- Alle Eidesformeln mit Gottesbezug sind zu abzuschaffen.
SK