Stellungnahmen des KORSO-Vorstandes

BERLIN. (korso/hpd) Anlässlich der Vorstandssitzung Ende Juni haben die Mitglieder des Vorstandes des Koordinierungsrates säkularer Organisationen (KORSO) kurze Stellungnahmen zu Themen der vergangenen Monate formuliert.

Nachdem die Gründung des KORSO mit großen Erwartungen begleitet wurde, schien es in den vergangenen Monaten so, als ob der KORSO gar nicht mehr existieren würde. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Wie der KORSO-Vorsitzende, Frieder Otto Wolf, bestätigte, nehmen die formalen Erfordernisse der Registergerichtseintragung mehr Zeit in Anspruch, als voraus zu sehen war.

Der Vorstand trifft sich zu den vereinbarten Terminen, übt sich in Geduld und hat in seiner Sitzung Ende Juni unter anderem zu säkularen Themen der vergangenen Monate kurze Stellungnahmen verabschiedet.

1. Zum Abschluss der Islam-Konferenz:

Der KORSO-Vorstand begrüßt den in dieser Form in Gang gekommenen breiten Dialog mit und zwischen weltanschaulich geprägten Kräften innerhalb der deutschen Gesellschaft.
Er erinnert an seine Forderung, seitens der Bundesregierung auch mit den Konfessionsfreien in Deutschland einen entsprechenden Dialog aufzunehmen und fordert die Bundesregierung auf, ihre bisherige Verweigerungshaltung gegenüber seinen Angeboten aufzugeben. Der KORSO würde es bedauern, wenn mit dem jetzt vollzogenen Abschluss der Islamkonferenz der entsprechende weltanschauliche Dialog, nachdem er durchaus positive Anfangswirkungen ausgelöst hat, abgebrochen würde.

2. Zur Ablehnung des Pro-Reli-Volksentscheides in Berlin:

Der KORSO-Vorstand begrüßt die Mehrheitsentscheidung der Berliner Bevölkerung, den Versuchen der Kirchenleitungen zu einer erneuten Vereinnahmung der Staatsgewalt für religiöse Zwecke eine sehr deutliche Absage zu erteilen und sieht darin eine Entscheidung von bundesweiter Bedeutung. Damit eröffnet sich die Möglichkeit, eine neue Phase im Verhältnis von Staat, Religionsgemeinschaften und Öffentlichkeit einzuleiten.

3. Zur gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung:

Der KORSO-Vorstand begrüßt die Verabschiedung des Stünker-Entwurfs zur Patientenverfügung durch den Bundestag: Er sieht darin einen ersten Schritt, um in einem wichtigen Bereich menschlichen Lebens, am Lebensende und in anderen klinischen Situationen ohne Einwilligungsfähigkeit der PatientInnen tragfähige Regelungen zu finden, welche auf dem Prinzip gleicher Selbstbestimmung aller beruhen können. Er weist die Ablehnung des jetzt verabschiedeten Gesetzes durch die Kirchen zurück: Die schwierige Aufgabe, auch für derartige Situationen das Prinzip der gleichen Selbstbestimmung aller zu konkretisieren, kann und darf nicht aus religiös begründeten Vorbehalten gegen eine angebliche Verabsolutierung der Patientenautonomie blockiert werden. Er betont die Notwendigkeit, die soziale Lage im Alter und im Zustand von Hilfs- und Pflegebedürftigkeit zu verbessern und eine umfassende psychosoziale Betreuung und Beratung der Kranken in klinischen Situationen zu entwickeln. Dazu gehört die Ausweitung von geriatrischer, palliativmedizinischer und hospizlicher Versorgung als Voraussetzung dafür, dass diese Regelungen im Sinne eines in höherem Grade selbstbestimmten Umgangs mit schwerer Krankheit und Sterben wirken können.