Kirche verschanzt sich hinter Verjährung

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Landgericht Würzburg: Strafjustizzentrum / Foto: www.justiz.bayern.de

WÜRZBURG. (hpd) Am 6.7.2010 wies das Landgericht eine Schadensersatzklage wegen sexuellen Missbrauchs durch einen katholischen Priester ohne Aufklärung des Sachverhalts ab.

Klägerin ist die heute 49-jährige Frau Cornelia W., die von der Diözese Würzburg Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 Euro verlangte, weil sie als Kind im katholischen Marienheim in Würzburg über mehrere Jahre hinweg von einem katholischen Priester sexuell missbraucht und vergewaltigt wurde und von einer Nonne des Franziskanerordens Maria Stern brutal geschlagen wurde.

Es kam gar nicht erst zu einer Beweisaufnahme über die furchtbaren Zustände in dem katholischen Heim, denn die Diözese Würzburg hatte die Einrede der Verjährung erhoben.

Obwohl während des Prozesses bekannt wurde, dass Kinderschändungen in katholischen Einrichtungen an der Tagesordnung waren und obwohl die deutschen Bischöfe landauf landab verkündeten, sie wollen endlich an die Opfer denken, hielt das Bistum seine Verjährungseinrede aufrecht. Die Folge davon war, dass das Landgericht die Klage ohne Aufklärung des Sachverhalts abwies.

Auch der Einwand der Klägerin, dass sie durch die sexuelle Gewalt so traumatisiert war, dass sie die Ereignisse jahrelang verdrängt hatte und nicht in der Lage war, Klage zu erheben, wurde vom Gericht zurückgewiesen. Ein vom Gericht ernannter Sachverständiger kam zu dem Ergebnis, dass die Klägerin in der Lage gewesen wäre, rechtzeitig vor Gericht zu gehen.

Rechtsanwalt Dr. Christian Sailer, der Frau Cornelia W. vertritt, kommentierte das Ergebnis des Prozesses mit den Worten: „Die Kirche hat sich wieder einmal vor ihrer Verantwortung gedrückt. Wenn die Beteuerungen der Bischöfe ehrlich wären, hätte der Würzburger Bischof auf die Einrede der Verjährung verzichten müssen, um den vorliegenden Fall einer gerichtlichen Klärung zuzuführen. Soweit das Gericht davon ausgeht, Frau Cornelia W. sei trotz ihrer Traumatisierung stets in der Lage gewesen, zum Anwalt zu gehen, um einen Prozess zu beginnen, verkennt es die Realität: Inzwischen ist allseits bekannt, unter welchem psychischen Druck die Opfer von Sexualverbrechen durch Priester stehen. Der Sachverständige, den das Gericht im vorliegenden Fall gehört hat, war kein Traumatologe und maßte sich ein Urteil über Zeiträume an, in denen er die Klägerin gar nicht erlebt hatte. Sie wird deshalb gegen das Urteil Berufung einlegen.“

C.F.