Bildung

Demokratie kommt vor Religion

Das Berliner Neutralitätsgesetz regelt in bundesweit vorbildlicher Weise die staatliche Pflicht zur religiösweltanschaulichen Neutralität für den öffentlichen Dienst. Es gewährleistet die religiöse und weltanschauliche Gleichbehandlung der rund 250 religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisse in Berlin. In der Justiz, bei der Polizei, im Strafvollzug und auch an allgemeinbildenden Schulen geht die Neutralität vor. Demonstrative religiöse und weltanschauliche Symbole dürfen von den Beschäftigten während ihrer Dienstzeit nicht getragen werden.

Schulhof

Der Journalist kennt die Schulwirklichkeit nicht

Ein Artikel im Berliner Tagesspiegel stellt die Rechtslage in Sachen Berliner Neutralitätsgesetz nicht nur schief und verzerrt dar, sondern fällt auch durch einen Mangel an Kenntnis der Schulpraxis auf. Zudem beleidigt er die Mitglieder der Initiative "Pro Berliner Neutralitätsgesetz" und unterstellt ihnen, ihr eigenes Wertesystem über das der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu stellen.

Das Rote Rathaus zu Berlin

Ein Journalist auf Irrwegen

Ein Artikel im Berliner "Tagesspiegel" stellt die Rechtslage in Sachen Berliner Neutralitätsgesetz nicht nur schief und verzerrt dar, sondern fällt auch durch einen Mangel an Kenntnis der Schulpraxis auf. Zudem beleidigt er die Mitglieder der Initiative "Pro Berliner Neutralitätsgesetz" und unterstellt ihnen, ihr eigenes Wertesystem über das der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu stellen.

Initiative "PRO Berliner Neutralitätsgesetz" formiert sich

In Berlin organisiert sich zivilgesellschaftlicher Widerstand gegen die Pläne der Koalitionsfraktionen GRÜNE und LINKE, das bundesweit einzigartige Berliner Neutralitätsgesetz zu beseitigen. Einzigartig ist das Gesetz, weil es sämtliche Religionen und Weltanschauungen im Öffentlichen Dienst gleichbehandelt und keine religiösen Symbole zulässt – ohne Bonus für die christliche Religion. Die Spitzen der beiden Koalitionsparteien wollen – ohne parteiinterne Diskussionen und gegen den anhaltenden Widerstand der SPD – religiöse Symbole bei Lehrerinnen und Lehrern an Allgemeinbildenden Schulen zulassen.

Reli? … und tschüss!

Im März des Jahres erreichte den IBKA die Anfrage der Eltern dreier Schülerinnen einer Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen, alle drei waren entsprechend Art. 7 (2) des Grundgesetzes in Zusammenhang mit § 31 (6) des Schulgesetzes NRW von der Teilnahme am Religionsunterricht befreit. Die älteste und religionsmündige Tochter besuchte zu der Zeit die zehnte Klasse.

Religionsunterricht am Berufskolleg in NRW

Seit nunmehr zehn Jahren liegt der Schwerpunkt der Arbeit der AG Schule des IBKA in der Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern, wenn es in der Schule Probleme mit der Nichtteilnahme am konfessionellen Religionsunterricht geht.

Schulhof

Grundbausteine für die "Offene Gesellschaft" müssen in der Schule gelegt werden

In einer Studie hat der Autor autoritäre Einstellungen von 668 Schülern mit besonderer Berücksichtigung der Religionszugehörigkeit erfasst. Der Fragebogen enthielt dabei 34 Items, welche die Themen Minderheitenfeindlichkeit, Demokratie, Rollenbilder und Sexualität, Erziehung und die Bedeutsamkeit der eigenen Weltanschauung beinhaltete. Der hpd veröffentlicht hier die Zusammenfassung der Studie.

"Gute Bildung für alle Menschen!"

Mit Blick auf die jetzt beginnenden Koalitionsverhandlungen appelliert ein großes Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen und Gewerkschaften an CDU/CSU, FDP und Grüne, mehr Geld für die Bildung bereit zu stellen. "Deutschland braucht mehr und bessere Bildung für alle Menschen. So soll das Menschenrecht auf Bildung mit Leben gefüllt werden. Der Bund muss künftig zusätzliche Mittel in die Bildung investieren."

Miteinander lernen im Religionsunterricht?

Die SPD-Fraktionsbeauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften Kerstin Griese hält gegenüber dem Deutschlandfunk den Religionsunterricht für wichtig, damit Kinder "miteinander und voneinander lernen".