Erster Schultag in NRW

Religiöser Zwang an staatlichen Schulen?

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KÖLN. (hpd) In Deutschland sind Kirche und Staat getrennt. Entsprechend dürften religiöse Kriterien bei der Aufnahme an öffentlichen Schulen keine Rolle spielen. Und doch: Gerade einmal zwei Jahre ist es her, dass die Aufnahme eines Kindes vom Schulleiter einer Grundschule in Paderborn abgelehnt wurde, weil der Junge muslimisch war.

Die Ablehnung erfolgte, weil die Eltern der verpflichtenden Teilnahme an katholischem Religionsunterricht und dem Besuch von Schulgottesdiensten nicht zustimmen wollten. So kam es, dass der 6-jährige Bülent als einziges Kind aus seinem Kindergarten nicht an der Schule in seiner Straße aufgenommen wurde. Die Eltern zogen bald darauf innerhalb der Stadt um, um ihren beiden Kindern den fußläufigen Besuch einer Grundschule ohne verpflichtenden Religionsunterricht zu ermöglichen.

Diese Woche erleben in Nordrhein-Westfalen 150.000 Kinder ihren ersten Schultag. Viele von ihnen besuchen nicht die nächstgelegene Grundschule, weil ihre Eltern sich keinem religiösen Zwang unterwerfen wollen. Und viele Eltern entscheiden sich bewusst für eine Bekenntnisschule, auch wenn diese weiter entfernt ist. Und zwar nicht aus religiöser Überzeugung. Dazu Prof. Dr. Rösner vom Institut für Schulentwicklungsforschung der TU Dortmund: "Das Motiv für die Wahl einer Bekenntnisschule ist bekanntermaßen in erster Linie die Zusammensetzung der Schülerschaft aus einer gehobenen gesellschaftlichen Schicht, nicht so sehr das Bekenntnis. Die Konsequenz daraus ist, dass diese Schüler den anderen Grundschulen zur Schaffung einer breiten Heterogenität fehlen."

In den 1950er Jahren war eine konfessionelle Trennung von Kindern an der Volksschule in vielen Bundesländern die Regel. Nach und nach einigte sich die Politik in fast allen Bundesländern jedoch darauf, dass Kinder an der Grundschule ungeachtet ihrer Konfession und Religionszugehörigkeit zusammen lernen sollen. Nur in NRW gibt es bis heute flächendeckend staatliche Bekenntnisschulen. Ein Drittel aller öffentlichen Grundschulen sind im bevölkerungsreichsten Bundesland konfessionell gebunden, die allermeisten davon katholisch, vergleichsweise wenige evangelisch, zwei sind jüdisch. In 75 der 396 Kommunen in NRW gibt es sogar ausschließlich Bekenntnisgrundschulen. Alle diese Schulen werden – ebenso wie einige wenige verbliebene Bekenntnishauptschulen - vollständig aus allgemeinen Steuermitteln finanziert und befinden sich als staatliche Schulen in Trägerschaft der Kommunen.

Die Ablehnung des Jungen in Paderborn erregte nicht nur die Gemüter, sondern bewegte auch Politik und Kirche. Sowohl die betroffenen katholischen Bistümer als auch die evangelischen Landeskirchen machten Vorschläge für eine Schulrechtsreform. Die NRW-Grünen stimmten auf ihrem Landesparteitag im Juni 2014 mit überwältigender Mehrheit einem Antrag für eine Grundschule für alle Kinder zu: Darin hieß es: "Wir GRÜNE in NRW wollen das Schulgesetz ändern und Mehrheiten für eine Verfassungsänderung suchen." Ohne die Änderung der Verfassung ist eine Umwandlung aller öffentlichen Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen nicht möglich.

Das Schulgesetz wurde tatsächlich im März 2015 geändert. In der Landesverfassung sind Bekenntnisschulen allerdings auch heute noch fest verankert. Grundlegende Änderungen brachte die Neuregelung daher nicht, wie der Münsteraner Verfassungsrechtler Bodo Pieroth bei einer Expertenanhörung im Landtag erkärte: "Wenn man bedenkt, dass selbst Bayern vor Jahrzehnten die öffentliche Bekenntnisschule abgeschafft hat, ist das hier ein sehr moderater Gesetzentwurf." Grundschulkindern kann weiterhin die Aufnahme an staatlichen Grundschulen aufgrund ihrer Religion verwehrt werden. Es wurde nur an kleinen Stellschrauben gedreht: Für eine Umwandlung von Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen sind jetzt nur noch 50 Prozent der Stimmen aller Eltern erforderlich, nicht mehr zwei Drittel wie bislang. Die Hürde bleibt damit hoch: Selbst wenn die Eltern von 70 Prozent der Kinder an einer Abstimmung teilnehmen und wiederum 70 Prozent davon für eine Umwandlung stimmen, erreichen sie damit mit 49 Prozent keine absolute Mehrheitd, die Schule bleibt bekenntnisgebunden. Immerhin können nun auch Schulträger eine Abstimmung über eine Umwandlung anstoßen, die Entscheidung bleibt aber bei den Eltern.

Auch die durch das Gesetz angestrebte Öffnung für Lehrkräfte anderer Konfessionen erfolgte nur halbherzig. Die Konfession stellt weiterhin einen "Aspekt der Eignung" dar. Anders- oder nichtgläubige Lehrkräfte bleiben Bewerber 2. Wahl, die Leitungsfunktion steht ihnen auch zukünftig nicht offen.

Ausgerechnet die Grundschulen tragen damit in vielen Teilen Nordrhein-Westfalens nur wenig zur Integration bei. Ein Artikel im Bonner General-Anzeiger berichtete im Juni über die dortige Situation: "Nur ein paar Straßen trennen zwei Grundschulen, in denen hier 74 Prozent und dort nur 27 Prozent Migrantenkinder lernen." Grund genug für die dortige Stadtratskoalition aus CDU, FPD und Grünen, sich für eine gleichmäßigere Schülerverteilung einzusetzen: "Für eine gelingende Inklusion sind diese Extrema in der Verteilung negativ", so ihr Urteil. Voraussetzung für eine bessere Verteilung wäre eine Abschaffung staatlicher Bekenntnisschulen, die eine Änderung der Landesverfassung voraussetzt. Die aber scheitert bislang bislang an CDU und FDP.