Warum es keine gute Idee ist, ausgerechnet Gottesdienste von der Lockdown-Liste zu streichen, wurde in den vergangenen Tagen in verschiedenen Medien bereits ausgeführt. Zur langen Liste der Argumente, die für ein aktuelles Verbot von Präsenz-Gottesdiensten sprechen, gesellt sich nun ein weiteres: Am Sonntag deklarierten Coronarebellen in München ihren Protest zu einem Gottesdienst, um Auflagen missachten zu können.
Heute tritt im Kampf gegen die rasant zunehmenden Corona-Infektionen der neue "Lockdown light" in Kraft. Aus Gründen des Infektionsschutzes müssen unter anderem Gastronomiebetriebe, Kinos und Theater schließen. Gottesdienste sind hingegen weiterhin explizit erlaubt. Und das, obwohl sie in den vergangenen Monaten oft zu Superspreader-Events wurden.
In einem Baptisten-Gottesdienst im hessischen Frankfurt am Main haben sich zahlreiche Menschen mit dem Corona-Virus infiziert. Laut Veranstalter wurden während des Gottesdienstes Abstands- und Hygieneregeln eingehalten.
Weil man ihn nicht zum Gottesdienst mit begrenzter Teilnehmerzahl zuließ, wurde am Samstag ein Mann im Wormser Dom brutal: Er würgte den Einlasskontrolleur. Die Polizei ermittelt gegen den unbekannten Mann wegen Körperverletzung.
Religiöse Versammlungen waren aufgrund der Corona-Pandemie bislang verboten. Doch die Religionsgemeinschaften haben nun erfolgreich ein Ende dieses Verbots durchgesetzt. Eine Machtdemonstration, die an Fahrlässigkeit kaum zu überbieten ist. Ein Kommentar von hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg.
In Sachsen sind sie seit heute mit bis zu 15 Teilnehmern wieder erlaubt, in den übrigen Bundesländern soll man sich ab Mai wieder versammeln dürfen, um seiner Gottheit der Wahl zu huldigen: Gottesdienste waren als Eindämmungsmaßnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus verboten worden. Papst Franziskus sieht darin eine "Gefahr".
Es bleibt dabei: An Ostern bleiben die Kirchen leer. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Per Eilantrag hatte unter anderem die katholische Gemeinde "Freundeskreis St. Philipp Neri" Ausnahmen für Gottesdienste erreichen wollen.
Ostern, ohne dass öffentliche Gottesdienste stattfinden dürfen – das hat es so wohl noch nie gegeben. Zu Corona-Zeiten ist Vieles anders: Grundrechte werden eingeschränkt, um Ansteckungen zu vermindern und so die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Auch die Ausübung der Religionsfreiheit ist betroffen, denn das bundesweite Versammlungsverbot gilt ebenso für Gottesdienste. Das wollen nicht alle klaglos hinnehmen: Eine Berliner Kirchengemeinde und ein Münchner Anwalt leiteten dagegen nun rechtliche Schritte ein.
Der liebe Gott hat immer ziemlich viel mit Esspapier zu tun. Wie man weiß, werden ja in den Kirchen regelmäßig Oblaten verzehrt, welche aber in der Wahrnehmung der Oblatenesser gar keine Oblaten mehr sind, sondern das Fleisch eines vor zweitausend Jahren Verstorbenen und dann doch nicht Verstorbenen: Der Heiland, der da verspeist wird, hat schließlich ein ewiges Leben. Was natürlich die Frage aufwirft, inwieweit die Mensch gewordene Oblate überhaupt verdaulich ist, und ob die ganze Aufesserei dem Oblatenwandlergott nicht sauer aufstoßen müsste.
BERLIN. (hpd) Nach Berichten der US-amerikanischen Zeitung "New York Daily News" bezahlte ein Kirchgänger in Pennsylvania seinen sonntäglichen Gottesdienstbesuch mit dem Leben, weil er sich auf einen falschen Platz gesetzt hatte.