
Deutschland könnte genetische Optimierungen erlauben
MÜNSTER. (hpd/exc) Eingriffe ins menschliche Erbgut, die nicht medizinisch-therapeutischen Zwecken dienen, sondern der Verbesserung gesunder Menschen, sind nach heutiger Rechtslage in Deutschland zulässig, sobald die Forschung dafür sichere Wege gefunden hat. Zu diesem Schluss kommt eine neue Studie aus dem Exzellenzcluster “Religion und Politik” der Uni Münster.












