Kaum beirrt von Bombenkrieg, Kapitulation und alliierter Besatzung liefen Gerichtsverfahren vor und nach 1945 einfach weiter, mit denselben Akteuren, nach den gleichen Regeln. Benjamin Lahusen beschreibt eindrucksvoll das Weiterfunktionieren des juristischen Gerichtsbetriebs in Deutschland zwischen 1943 und 1948. Ein erhellendes, kluges Buch – das bereits vor zwei Jahren erschienen ist – und trotzdem unbedingt gelesen werden sollte.
Am 5. Mai findet an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz eine juristische Fachtagung zum Thema "Genitalautonomie und Kinderschutz" statt. Anlass ist der 10. Jahrestag des "Kölner Beschneidungsurteils". Die Teilnahme ist vor Ort und online möglich.
Mehrere juristische Standardwerke, wie der "Palandt" oder der "Schönfelder", sollen wegen ihrer Nazi-kontaminierten Herausgeberschaft unbenannt werden. Der Verlag will damit ein Zeichen setzen. Warum erst jetzt? Ein Kommentar von Helmut Ortner.
Im März stellte das Erzbistum Köln ein juristisches Gutachten zum Umgang mit den Missbrauchsfällen in der eigenen Diözese vor, nachdem im Herbst vergangenen Jahres ein erstes Gutachten aufgrund angeblicher Mängel zurückgehalten worden war. Doch auch das neue Gutachten weist nach Meinung von Strafrechtlern erhebliche Mängel und sogar Merkmale eines Gefälligkeitsgutachtens auf. Im hpd-Interview äußert sich Strafrechtsprofessor Jörg Scheinfeld detailliert zu den Gründen für seine Kritik, die er vergangene Woche öffentlich gemacht hatte.
Ob Quarantäne wegen Verdachts auf Infektion mit dem Coronavirus oder Impfpflicht gegen Masern – nicht allen Betroffenen gefallen solche staatlichen Eingriffe in das eigene Leben. Trotzdem sind sie notwendig und ihre gesetzliche Verankerung ist sinnvoll.
Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) trat in der vergangenen Woche erstmals an die Öffentlichkeit. hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg sprach mit der wissenschaftlichen Koordinatorin des Instituts, Dr. Jacqueline Neumann, über den Start des ifw, die erste Resonanz und Pläne für die Zukunft.
Seit 50 Jahren wird das sogenannte "Böckenförde-Diktum" als rechtsphilosophisches Totschlagargument gegen Nichtreligiöse angeführt. Gerhard Czermak, ehemaliger Verwaltungsrichter und Experte für Religions- und Weltanschauungsrecht, unterzieht das Diktum einer Prüfung.