Trotz Musik- und Tanzverbots in Bayern wird der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) an drei sogenannten "Stillen Tagen" im November 2023 in verschiedenen Münchner Clubs (Rote Sonne, Milchbar, Import-Export, Unter Deck, Sunny Red, Space for Skate) feiern. Er lädt alle Menschen herzlich dazu ein. Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist es zu verdanken, dass an "Stillen Tagen" wie Allerheiligen, dem Volkstrauertag oder dem Totensonntag ein buntes Programm mit Musik und Tanz stattfinden kann.
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An Karfreitag veranstaltete das säkulare Spektrum Vorträge, Tanz und Konzerte, um gegen die staatlich verordnete Stille zu protestieren. Auch in Stuttgart wurde geifeiert, im "LKA Longhorn". Der SWR berichtete darüber. In dem Beitrag kam auch der katholische Stadtdekan von Stuttgart Christian Hermes zu Wort. Seine Aussagen will die Stuttgarter Regionalgruppe der Giordano-Bruno-Stiftung so nicht stehen lassen und antwortet ihm in einem Offenen Brief, den der hpd hier im Wortlaut veröffentlicht.
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Nach dem Ende der Pandemie-Auflagen laden in diesem Jahr wieder zahlreiche säkulare Veranstalter alle, die nicht den Foltertod einer mythologischen Figur betrauern wollen, zu bundesverfassungsgerichtlich erlaubten Vergnügungsveranstaltungen ein. Von Bochum bis München ist allerhand geboten, von der Filmvorführung bis zur Tanzdemo. Eine Zusammenstellung ohne Garantie auf Vollständigkeit.
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Seit 2018 beantragt die Regionalgruppe Stuttgart der Giordano-Bruno-Stiftung Ausnahmegenehmigungen vom Feiertagsgesetz für Karfreitagsveranstaltungen. Zweimal hat das Verwaltungsgericht zu ihren Gunsten entschieden. Die Stadt musste akzeptieren, dass nicht-christliche Veranstaltungen genehmigt werden müssen und dass Filme gezeigt werden dürfen – auch wenn sie keine Feiertagsfreigabe haben.
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Neidvoll blicken die geistlichen Würdenträger vor allem der katholischen Kirche auf das Volk hinunter. Während sie sich selbst – nach außen hin – zölibatär verhalten müssen, darf sich das "gemeine" Volk "fleischlichen Gelüsten" hingeben. Gemeint ist: Mann und Frau haben das Recht, sich – körpernah – rhythmisch zu bewegen. In Bayern ist ihnen das jedoch an neun Tagen im Jahr verboten. Nun wollen die Grünen das Feiertagsgesetz aus dem Jahr 1980 ändern und die hauptsächlich religiös begründeten Freiheitsbeschränkungen von Anders- und Ungläubigen beseitigen.
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