Sind Schimpansen Objekt oder Person?

Ein Gericht in den USA entschied gegen Aktivisten, die für den Schimpansen "Tommy" Persönlichkeitsrechte erstreiten wollten. Es ist nicht der erste gescheiterte Versuch, Menschenaffen nicht mehr als "Sache" zu definieren.

Das US-amerikanische Nonhuman Rights Project kämpft seit Jahren darum, juristisch feststellen zu lassen, dass den großen Menschenaffen Rechte zustehen, wie sie auch Menschen inne haben.

Steven Wise, der Präsident des Nonhuman Rights Projects, argumentiert, dass der Schmimpanse "Tommy" kein Gegenstand sei, sondern das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit habe.

Der Richter betonte in seiner Abweisung der Klage, dass nicht die Haltungsbedingungen verhandelt wurden und ob sie dem Tierschutz genügen. "Vielmehr ging es um die grundsätzliche Frage, ob Schimpansen zumindest teilweise dem Menschen gleichgestellt werden." Das jedoch lehnte der Richter im Berufungsverfahren ab.

"In ihrer Klage beziehen sich die Tierrechtler auf das englische Gewohnheitsrecht, insbesondere auf die 'Habeas Corpus'-Akte aus dem Jahr 1679. Darin ist das Recht jedes Gefangenen festgeschrieben, dass seine Verhaftung vor einem Gericht geprüft werden sollte. Auf dieser Grundlage wurde 1772 der schwarze Sklave James Somerset befreit. Ein Gericht gestand ihm zu, dass er kein Eigentum ist. Die Tierrechtler wollen nun einen ähnlichen Präzedenzfall für besonders intelligente Tierarten schaffen, die Definition der 'Person' soll ihrer Ansicht nach erweitert werden."