Der auf der Familie lastende Druck führte dazu, dass ihr Vater krank wurde und starb. Die Geschwister beschlossen daher 1998 das Land in Richtung China zu verlassen, wo sie hofften, auf ihre Mutter zu treffen. In China angekommen, wurde Frau Park allerdings von Menschenhändlern zur Arbeit auf einem chinesischen Bauernhof verkauft und dort geschwängert. 2004 wurde sie von den chinesischen Behörden entdeckt und unter Zurücklassung ihres Sohnes nach Nordkorea zurückgeschickt, wo man sie zur Zwangsarbeit unter unmenschlichen Bedingungen in einem Lager verurteilte. Aufgrund einer Beininfektion, die so schwer war, dass ernsthaft in Betracht gezogen wurde das betroffene Glied zu amputieren, ermöglichten ihr etwas erleichterte Haftbedingungen die erneute Flucht nach China und sie versuchte dort, am Ende erfolgreich, ihren Sohn zu treffen. Beiden gelang es schließlich nach Großbritannien zu gelangen und dort eine neue Heimat zu finden.
Im dritten Teil der Veranstaltung analysierte James Burt von der European Alliance for Human Rights in North Korea, welche Ansätze der europäischen Gemeinschaft zur Verfügung stehen um Einfluss auf die Situation in Nordkorea nehmen zu können.
Burt geht von zwei orthodoxen Vorgehensweisen aus, die seiner Ansicht nach beide zum Fehlschlag verdammt sind: Entweder das herrschende Regime zu isolieren und auf dessen Zusammenbruch zu warten, oder bedingungslos mit Nordkorea zusammenzuarbeiten und dadurch Reformen und eine Öffnung des Landes zu fördern. Stattdessen schlägt er drei Strategien vor um die Situation der Menschenrechte in Nordkorea zu verbessern:
1. Eine Revision der Zusammenarbeit zwischen den Staaten
Europäische Politiker verstehen nicht, wie Nordkorea regiert wird, und glauben, dass es nicht möglich sei mit der nordkoreanischen Führung über Menschenrechte zu sprechen. Sie verhandeln mit nordkoreanischen Institutionen, die wenig Macht und Einfluss haben. Sie wären Burts Ansicht nach besser beraten, eine Durchsetzung der Menschenrechte in allen Aktivitäten zu fordern und Informationskanäle, die nicht der Kontrolle der nordkoreanischen Führung unterliegen, zu stärken um darüber zu vermitteln, wie das Regime funktioniert und in welcher Gestalt die Menschenrechte verletzt werden.
2. Eine Verbesserung des Schutzes nordkoreanischer Flüchtlinge
Aufgrund einer immer rigideren Gesetzgebung in der EU fällt es nordkoreanischen Flüchtlingen zunehmend schwerer in Europa Zuflucht zu finden, da Südkorea diesen Menschen automatisch die Staatsbürgerschaft gewähre. Die Praxis zeige jedoch, dass dies nicht immer der Fall sei und die Vereinigten Staaten hätten derartige Vorbehalte z.B. nicht. Es sei daher erforderlich, dass die juristischen Voraussetzungen geschaffen werden um nordkoreanischen Flüchtlingen Asyl in der EU zu gewähren.
3.Anhaltender Druck auf Nordkorea durch die Internationale Gemeinschaft
Nordkorea ist nicht immun gegen Kritik und so sei es zur allgemeinen Überraschung im Jahre 2014 gelungen, das Land dazu zu bringen, immerhin 113 der Verbesserungsvorschläge des Universal Periodic Review des UN-Menschenrechtsrats zu akzeptieren. Europa könnte hier seine Beziehungen zu Nordkorea nutzen, um von Pjöngjang einen Status zur tatsächlichen Umsetzung dieser Vorschläge zu bekommen.
Als Fazit unterstrich Burt, dass die Beziehung zu Nordkorea voller politischer und ethischer Fallstricke sei und was die Politik bisher erreicht habe nicht im Mindesten das widerspiegele, was erreicht werden könne. Es sei daher unbedingt erforderlich, dass Europa seine Politik ändere um eine Verbesserung für die nordkoreanische Bevölkerung zu bewirken.
Deutsche Welthungerhilfe: Landeschefin ausgewiesen
Erst kürzlich wurde durch Reuters bekannt, dass Regina Feindt, die Projektleiterin der Deutschen Welthungerhilfe für Nordkorea, bereits Ende Februar 2015 des Landes verwiesen wurde. Wenig später verließ auch ihr Kollege Karl Fall, der zwölf Jahre in Nordkorea tätig war, das Land. In der Folge wurde der nordkoreanische Botschafter in Deutschland zweimal ins Auswärtige Amt einbestellt.
Eine Sprecherin sagte gegenüber "Voice of America", dass diese Vorfälle weder die Anstrengungen der Nichtregierungsorganisationen zur Verbesserung der Lage der Menschen im Land noch den bilateralen Dialog fördern würden. Von nordkoreanischer Seite sollen keine Gründe für die Ausweisung genannt worden sein.
In einer Stellungnahme der Deutschen Welthungerhilfe heißt es, dass man nichts in Feindts Verhalten sehe, das eine Ausweisung gerechtfertigt hätte. Momentan sei man mit Nordkorea im Gespräch, um eine Basis zu finden, auf der die Arbeit in Nordkorea fortgesetzt werden kann. Zur Zeit befinden sich noch drei Mitarbeiter der Organisation im Land. Projekte zur Verbesserung der Wasserversorgung und des Abwassersystems werden fortgeführt. Ob und wie die Deutsche Welthungerhilfe in Nordkorea weiterarbeiten wird, scheint noch nicht geklärt.