Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland) e.V. wurde 2005 als eigenständiger Verein gegründet, mit dem Zweck, das durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte Recht auf Selbstbestimmung in Bezug auf die eigene Lebensbeendigung in Deutschland durchzusetzen. Mittels eines Gerichtsverfahrens errang DIGNITAS-Deutschland am 26. Februar 2020 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem das Recht eines Menschen, über Art und Zeitpunkt seines Lebensendes zu bestimmen, als ein vom Grundgesetz geschütztes Gut bestätigt wurde.
Dignitas Deutschland
Von Dignitas Deutschland auf HPD erschienen
Dignitas Deutschland begrüßt Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zur Selbstbestimmung am Lebensende
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Der Verein Dignitas Deutschland begrüßt die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates vom 22. September zur Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende. Sie deckt sich mit den Grundsätzen des Vereins und nimmt implizit Bezug auf die Forderungen von Dignitas Deutschland, die der Öffentlichkeit erstmals im Berliner Appell 2022 am 21. Februar dieses Jahres zugänglich gemacht wurden.Alles lesen →
Berliner Appell (2022): 10 Forderungen für humane Suizidhilfe in Deutschland
"Einem Menschen bei der Wahrnehmung eines Grundrechts zu helfen, kann nicht strafbar sein"
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Der "Berliner Appell (2022): 10 Forderungen für humane Suizidhilfe in Deutschland" wurde von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, Dignitas Deutschland, dem Verein Sterbehilfe und der Giordano-Bruno-Stiftung gemeinsam verabschiedet und gestern im Rahmen der Pressekonferenz "Zwei Jahre Karlsruher Urteil" im Haus der Bundespressekonferenz erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt. Der hpd dokumentiert den Berliner Appell hier im Wortlaut.Alles lesen →