Der Verein Dignitas Deutschland begrüßt die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates vom 22. September zur Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende. Sie deckt sich mit den Grundsätzen des Vereins und nimmt implizit Bezug auf die Forderungen von Dignitas Deutschland, die der Öffentlichkeit erstmals im Berliner Appell 2022 am 21. Februar dieses Jahres zugänglich gemacht wurden.
Aus der Stellungnahme geht klar hervor, dass innerhalb des Ethikrates unterschiedliche Meinungen darüber vorhanden sind, ob und wie das Menschenrecht auf Inanspruchnahme von Suizidassistenz gesetzlich reguliert werden sollte. Bedauerlicherweise beruft sich die Stellungnahme im Unterkapitel "Organisierte Beihilfe zum Suizid" lediglich auf die Faktenlage im Ausland; die Vereine in Deutschland, die ihren Mitgliedern seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Suizidhilfe ermöglichen und ihre Arbeit auch der Öffentlichkeit transparent machen, finden keine Erwähnung und ihre Erfahrung entsprechend keine Berücksichtigung. Dabei wird weiter außer Acht gelassen, dass Suizidhilfe nur eines der vielen Beratungsangebote im Hinblick auf ein menschenwürdiges Leben und Sterben bei Dignitas Deutschland darstellt. Derweil Angehörige insoweit möglich in den Entscheidungsprozess am Lebensende eingebunden werden sollen, gehört Suizidhilfe dringend in fachkundige Hände. Hier bieten das Wissen und die Erfahrung der Suizidhilfeorganisationen Unterstützung und Sicherheit für alle Beteiligten, wie auch erhöhte Transparenz und Kontrollierbarkeit der Suizidhilfe, wie der Ethikrat in seiner Stellungnahme korrekterweise anmerkt. Auch wird oft vergessen, dass nicht alle Menschen Angehörige haben oder ihren Wunsch einem Hausarzt oder einer Hausärztin nahebringen können.
Genauso, wie sich bei den Mitgliedern des Ethikrates verschiedene Wertesysteme und Meinungen offenbaren, verhält es sich auch im Spektrum von Politik und breiter Bevölkerung. Dabei ist es gar nicht erforderlich, dass ein Konsens der persönlichen Meinungen und weltanschaulichen Einstellungen gefunden wird. Das Wichtigste ist, dass in Deutschland das vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Recht auf Selbsttötung gewährleistest bleibt, wonach jede Person selbst entscheiden kann, ob sie dabei die Hilfe einer Organisation für professionelle Suizidhilfe in Anspruch nehmen möchte oder sich lieber Laien anvertraut. Freiheit ist keine von mehreren vertretbaren Weltanschauungen und Ideologien, sondern die Voraussetzung dafür, dass Menschen in einer Gemeinschaft nebeneinander friedlich nach ihren jeweiligen Weltanschauungen miteinander leben können.
Dignitas Deutschland erinnert an dieser Stelle daran, dass keiner der zurzeit im Bundestag diskutierten Gesetzesentwürfe mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 vereinbar ist. Der Verein ist gerne bereit und bietet sich an, seine in jahrelanger Erfahrung erworbene Expertise einzubringen und Bundestagsabgeordneten zu allen Fragen der Suizidprävention, Suizidversuchsprävention und Suizidassistenz Rede und Antwort zu stehen. Nur wem alle relevanten Informationen zur Verfügung stehen, kann eine wohlüberlegte Entscheidung treffen. Das gilt sowohl für das eigene Leben als auch für politisches Entscheiden, von dem alle Menschen betroffen sind.