BERLIN. (hpd) Nachgefragt. Cinderella mit dem Zauberstab ist anscheinend auch in der Bischofskonferenz zuhause. Erzbischof Zollitsch kündigt ein Hilfspaket für Missbrauchsopfer an. "Hilfspaket"? Ein solches Wort in diesem Zusammenhang springt in die Augen und macht stutzig.
Hatte der „Runde Tisch Sexueller Kindesmissbrauch“ am 30. September 2010 in seiner Erklärung vor der Presse die Entscheidung der Katholischen Kirche gewürdigt und hervorgehoben mit den Worten, diese habe avisiert, einen großzügigen Fond einzurichten, der auch dann mit Entschädigungszahlungen eintritt, wenn beispielsweise Opfer keinen Rechtsanspruch aufgrund Verjährung geltend machen können. So sprach es die Bundesministerin Prof. Dr. Annette Schavan und es gab keinen Grund, ihren Worten zu misstrauen bzw. daran zu zweifeln.
Wir fragen bei der Deutschen Bischofskonferenz nach. Die Pressemitteilung 158 vom 30.09.2010 gibt Auskunft unter der Überschrift: "Materielle Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde". Bischofskonferenz und Orden stellen dem Runden Tisch ein Modell vor.
Der freundlicherweise beigefügte Auszug des Interviews belegt: "Zollitsch: Der Runde Tisch hat in der vergangenen Woche ein erstes Mal von unseren Ideen erfahren. Er könnte sie im Dezember erörtern. Ich wäre froh, wenn die Meinungsbildung so zügig voranschreitet, dass die katholische Kirche - zu der ja auch die Orden gehören - zum Jahresbeginn das ganze Hilfspaket umsetzen kann. Therapeutische Hilfen werden im übrigen schon längst gegeben. Wir hatten nie ein Interesse, das hinauszuschieben."
So wurde von dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, persönlich aus einem Fond, der Verantwortung übernimmt ein ‚Zauberpaket’ der Hilfe. Verschiebt sich hier eine Verantwortung für belegte Miss-Handlungen, wenn auch teilweise verjährt auf freundlich-freiwillige Hilfe? Eine Wertung darüber, ob der Begriff degradiert oder verzaubert mag dem eigenen Geschmack unterliegen.
Hilfe ist freiwillig
Hilfe steht für eine freiwillige Leistung, die notfalls verlangt werden kann, so steht es in Meyers Lexikon 1926 geschrieben. Wikipedia registriert: "Das Hilfspaket sieht eine parlamentarische Aufsicht vor und begrenzt die Abfindung von Managern der betroffenen Banken.“ Hilfe scheint eine politisch-zeitabhängige Wandlung zu haben.
Aktuell wird im deutschen Sprachgebrauch ein "Hilfspaket" im humanitären Sinne immer freiwillig zur Bewältigung eines Schadens gebraucht, der außerhalb des eigenen Spektrums liegt. Hierzu nachfolgend am Schluss zwei Beispiele in denen sich weitere Komponenten eines Hilfspakete zeigen: Zum einen der Inhalt. Dazu wieder die Pressestelle der Bischofskonferenz: "...da wir uns bisher aus guten Gründen nicht auf Größenordnungen festgelegen haben."
Zum anderen der Zeitfaktor. Dazu antwortet der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz auf die Frage: "Warum wartet die Kirche auf ein Votum des Runden Tisches" mit der Bitte um Verständnis und Geduld: "Weil der Missbrauchsskandal ein gesamtgesellschaftliche Problem ist, bei dem wir eine gemeinsame Linie möglichst aller gesellschaftlicher Gruppen finden wollen. Ich bitte da um Verständnis und Geduld. Es ist für uns eine Frage guten Stils im Umgang miteinander und der Gerechtigkeit für Opfer, das wir nicht voranpreschen."
Halten wir fest: „Materielle Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde", wandelt sich in ein Hilfspaket, dessen Inhalt unbekannt ist ebenso wie der Zeitpunkt der Vergabe und das immer mit aufgrund vornehmer Rücksichtnahme und Gerechtigkeit für die Opfer. Voranpreschen? Das ist ja wohl in diesem Zusammenhang auch ein sehr merkwürdiges Wort.
Evelin Frerk
Die Hilfspakete der Welthungerhilfe sind jeweils für einen Monat für eine Familie berechnet...
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