ERLANGEN. (hpd) Am Freitag letzter Woche wurde bekannt, dass die Besetzung eines Konkordatslehrstuhles an der Universität Erlangen vorläufig gestoppt wurde. Der Humanistische Pressedienst sprach mit Prof. Dr. Theodor Ebert, der zu der Gruppe der Engagierten gehört, die das Verfahren in Gang gesetzt haben.
hpd: Herr Professor Ebert. Was genau ist ein Konkordatslehrstuhl?
Prof. Ebert: Ein Konkordatslehrstuhl ist ein Lehrstuhl außerhalb theologischer Fakultäten, also eine Professorenstelle an einer Universität, die ausschließlich vom Staat bezahlt wird, bei der aber die katholische Kirche, der Bischof, in dessen Diözese die Universität liegt, ein Vetorecht hat. Er kann die Ernennung des von der Universität vorgeschlagenen Bewerbers verhindern, wenn dieser in seinen Augen nicht über einen „katholisch-kirchlichen Standpunkt“ (so das Konkordat) verfügt.
Was ist das besondere an dem Fall in Erlangen. Vor allem: was bedeutet dieser vorläufige Besetzungsstopp konkret?
Das bedeutet, dass das Berufungsverfahren der Universität solange gestoppt ist, bis endgültig im sogenannten Hauptsacheverfahren geklärt ist, ob das Anliegen der Klägerin berechtigt ist. Also ob sie Recht hat mit ihrer Kritik an dem Verfahren der Lehrstuhlvergabe in der Universität.
Ich sollte dazu vielleicht noch ergänzen, dass es in Bayern 21 Konkordatslehrstühle gibt. Betroffen sind die Fächer Philosophie – davon ist der Erlanger Lehrstuhl einer – dann Pädagogik und schließlich Soziologie/Politologie; also Gesellschaftswissenschaften.
Das ist 1974 in einer Zusatzvereinbarung zum Konkordat von 1924 vereinbart worden. Das gilt für praktisch alle bayerischen Universitäten mit Ausnahme der Universität Bayreuth und der Technischen Universität München.
Gehen Sie davon aus, dass das Verwaltungsgericht Ansbach im noch ausstehenden Hauptsacheverfahren dieser Vorentscheidung folgen wird? Sprich: dass die zweitplazierte Kandidatin auch im Hauptsacheverfahren zurückgewiesen werden wird?
Nein, der Prozess wird ja nicht gegen die zweitplazierte Kandidatin geführt, sondern gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch die Universität Erlangen-Nürnberg.
Aber es geht doch um die Besetzung dieser Professorenstelle...
Ja, aber was nun verlangt wird – also der Inhalt des Klagebegehrens - ist, dass diese Besetzung nicht vollzogen wird und das stattdessen festgestellt wird, dass Frau Professor Wessels, die sich beworben hat, die qualifiziertere Person ist. Ich weiß natürlich nicht, was der Anwalt in den Text der Klage genau hineinschreiben wird. Doch der Tendenz nach müsste das so sein. Wie die Gericht letztendlich entscheiden werden – möglicherweise geht die Sache ja durch mehrere Instanzen – lässt sich ohnehin nicht sagen. Wenn die Klägerin vor dem Verwaltungsgericht unterliegt, wird sie wohl durch mehrere Instanzen gehen. Ansonsten, nehme ich an, wird das die Universität tun. Das würde dann also über das Oberverwaltungsgericht München eventuell an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gehen können. Es ist sogar wahrscheinlich, dass der Fall auch noch vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe oder sogar vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kommt.
Sie haben schon vor, den langen Atem zu behalten.
Nicht ich, denn ich bin ja kein Kläger, sondern wohl die Klägerin, Frau Prof. Wessels. Das muss man bei so einem Verfahren schon tun. Zumal diverse Leute für den Rechtsstreit auch Spenden gegeben haben und sie erwarten, dass diese Frage definitiv geklärt wird.