BERLIN. (hpd) Das im bayerischen Konkordat festgelegte Vetorecht katholischer Bischöfe bei der Besetzung von nicht-theologischen Konkordatslehrstühlen verstößt vermutlich gegen Artikel 33 (3) des Grundgesetzes, der die Zulassung zu öffentlichen Ämtern als von dem religiösen Bekenntnis unabhängig erklärt. Eine entsprechende Prüfung hat das Bundesverfassungsgericht nach 2 1/2 Jahren abgelehnt.
NÜRNBERG. (hpd) Der Bewerber auf eine Professur für Philosophie an der Universität Erlangen-Nürnberg hat Klage eingereicht, da der Ausschreibungstext des „Konkordatslehrstuhls“ außerhalb der theologischen Fakultät ihn als Nicht-Katholiken religiös diskriminiere.
OBERWESEL. (hpd/gbs) Die Verfassungswidrigkeit von Konkordatslehrstühlen soll höchstrichterlich festgestellt werden. Die Klage, die die Philosophieprofessorin Ulla Wessels mit Unterstützung verschiedener säkularer Verbände gegen die Besetzung eines Konkordatslehrstuhles an der Uni Erlangen führt, tritt allmählich in ihre entscheidende Phase.
ERLANGEN. (hpd) Am Freitag letzter Woche wurde bekannt, dass die Besetzung eines Konkordatslehrstuhles an der Universität Erlangen vorläufig gestoppt wurde. Der Humanistische Pressedienst sprach mit Prof. Dr. Theodor Ebert, der zu der Gruppe der Engagierten gehört, die das Verfahren in Gang gesetzt haben.
ANSBACH. (hpd) In der ersten Klage gegen Konkordatslehrstühle in Bayern hat das Verwaltungsgericht den Antrag der KlägerInnen als unzulässig abgewiesen, obwohl auch das Gericht erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Konkordatslehrstühle hatte. Nun wird sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit der Sache befassen müssen.