Heimkinder: Nun geht es ums Geld

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Ein Kinderspielzeug / Foto © Evelin Frerk

BERLIN. (hpd) Wer kann etwas bezahlen und wer will etwas bezahlen, in welcher Form soll Geld fließen und an wen? Diese Fragen bewegten nicht nur die bis zu 800.000 ehemaligen Heimkinder der BRD und die ca. 30.000 Betroffenen aus den Heimen der DDR. Hiermit beschäftigten sich der Bundestag, die Länder, die Kirchen, Diakonie und Caritas, Verbände, die Runden sowie der Eckige Tisch, MinisterInnen, Sonderbeauftragte etc. Erste Erfahrungen.

Da gibt es einmal den 2010/2011 beschlossenen Fonds mit 100 Millionen Euro Sachleistungen und 20 Millionen Euro für Rentenausgleichszahlungen, an dem sich je zu einem Drittel Bund, Länder und Kirchen beteiligen.

Die Diakonie, der größte Landesverband in NRW, teilte dazu am 14.12.2011 über ihren einstimmig angenommenen Beschluss der Mitgliederversammlung mit, sie werde sich mit 710.000 Euro beteiligen und damit gemeinsam mit der rheinischen Diakonie, die mehr als eine Million gebe also fast zwei Millionen, in den Fonds einzahlen. „Wir übernehmen damit Verantwortung für das Leid, das zahlreiche ehemalige Heimkinder in unseren Einrichtungen erfahren mussten“, erklärt der Vorstand Pastor Günther Barenhoff.

Für mich hörte sich diese Zahlungszusage freiwillig an und ich fragte mich, ob das wohl eine zusätzliche Zahlung sei? Was sollte sonst diese Meldung bewirken, die den Abschlussbericht „Runder Tisch Heimerziehung" vom 13.12.2010 bestätigt.

Im Gespräch mit Günther Barenhoff ließ sich dann klären: Nein, man wolle der Entscheidung der evangelischen Kirche nichts entgegensetzen, die Nachricht sei ein positives Signal nach innen, und man freue sich, dass eine Regelung gefunden wurde, um möglichst allen gerecht zu werden.

Möglichst allen gerecht zu werden?

Ja, viele wünschen sich, allen gerecht zu werden. Dieser Satz begegnete mir im Rahmen der Recherche zu dieser Serie immer wieder. Von den Bodelschwinghschen Anstalten beispielsweise liegt einem ehemaligen Heimkind die vor kurzer Zeit ausgestellte Bescheinigung darüber vor, der jetzt über 60-Jährige habe dort 17 Monate gearbeitet, dafür kein Entgelt bekommen und die heute üblichen Sozialabgaben seien nicht abgeführt worden.

Der Mann ist inzwischen Rentner, und die Zeit, in denen er in den Bodelschwinghschen Anstalten zur Arbeit verpflichtet war, auch das ist wieder ein mageres Wort, fielen bei der Rentenberechnung unter den Tisch. Auf meine Frage: „Wenn diese Tatsache bekannt ist, wäre es doch angesagt, einen Ausgleich vorzunehmen?“, erhielt ich genau diese Antwort: „Nein, das geht nicht. Es gibt viele ehemalige Heimkinder mit gleichem Anspruch, die diesen aber nicht stellten, und man müsse allen gerecht werden.“

Die Betroffenen sprechen nicht erst in den vergangenen 12 Monaten darüber, wie sie sich Entschädigungen vorstellen und haben aktiv dem Runden Tisch Heimerziehung ihre Vorstellungen und Vorschläge vorgelegt. Sie haben an jeden einzelnen Bundestagsabgeordneten geschrieben, diskutieren öffentlich in Foren, geben Interviews und haben ihre Teilnahme an Findungsgremien durchgesetzt. „Wir werden oftmals nicht in gleicher Augenhöhe akzeptiert", so schildern sie ihre Erfahrungen und bemerken durchaus, wenn für sie positive Vereinbarungen manches Mal erst durch ihren Nachdruck und nachträglich in ein Protokoll aufgenommen werden.

Einzelne Betroffene versuchten über andere Wege eine Verbesserung ihrer derzeitigen schlechten Situation zu finden, die sie auf die „Missstände" RTH in der Heimerziehung zurückführen.

Erste Erfahrungen

1. Richard Sucker, der 2011 die direkte Kontaktaufnahme mit den Rummelsberger Anstalten, Schwarzenbruck bei Nürnberg, aufnahm und dem die Rummelsburger Anstalten einmalig 1.200 Euro zur freien Verfügung angeboten haben: für sieben Jahre Kinderarbeit pro Tag 45 Cent.

2. Norbert Kipp stellte im Juli 2011 einen Antrag auf Anerkennung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Er bekommt eine monatliche Rentenzahlung nach OEG von 5,75 Euro.