DORTMUND. Vor über einem Jahr hat der „Humanistische Verband Nordrhein-Westfalen“,
der eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ ist, bei der zuständigen Stelle der Landesregierung einen Antrag auf Einführung des Faches „Humanistische Lebenskunde“ gestellt. Bekanntlich mahlen behördliche Mühlen langsam, bei der neuen Landesregierung offensichtlich noch langsamer. Der hpd hat in mehreren Mitteilungen auf dieses Weltanschauungsfach hingewiesen, Erfolge in Berlin und Brandenburg <vorgestellt> und über entsprechende Initiativen des Bundes-HVD <informiert>.
Heute hat der „Humanistische Verband NRW“ folgende Pressemeldung zu seinem Antrag veröffentlicht:
„Um die Kinder von Mitgliedern des Humanistischen Verbandes bei ihrer weltanschaulichen Orientierung zu unterstützen, aber auch um andere (besonders konfessionslose) Schülerinnen und Schülern für den weltlichen Humanismus zu interessieren und ihnen Grundlagen dazu zu vermitteln, beabsichtigt der Verband, Voraussetzungen für das Angebot eines Weltanschauungsunterrichts mit dem Namen ’Humanistische Lebenskunde’ an den Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen.
Grundlagen des ’Humanistischen Lebenskundeunterrichts’ sind Erkenntnisse über die Natur und die Gesellschaft sowie Lebensregeln, die auf weltlich-humanistischen Traditionen beruhen. Im Mittelpunkt stehen Verantwortung, Selbstbestimmung und Toleranz. Ethische und moralische Bildung durch eine humanistische Weltanschauung sind heute von großer gesellschaftlicher Bedeutung. Die Menschheit steht vor neuen Aufgaben, die sie versucht, mit Hilfe von Wissenschaft und Technik zu lösen. Aber daraus resultieren neue Fragen und Probleme. Die Anwendung der Wissenschaften ist nicht allein ein technisches Problem. Sie unterliegt ethischen Wertvorstellungen und moralisch zu verantwortenden Entscheidungen.
Aus diesem Grund geht die humanistische Lebensauffassung davon aus, dass die Menschen in sozialer Verantwortung über ihre Gegenwart und Zukunft entscheiden müssen. Diese Fähigkeit zur Selbstbestimmung kann bereits im Elternhaus eingeleitet und sollte im Rahmen der Schule weiterentwickelt werden. Humanismus als eine Lebensauffassung ist eine umfassende Orientierung für das gesamte Leben der Menschen ohne Rückgriff auf religiöse oder übersinnliche Deutung der Realität.
Die humanistischen Weltanschauungsorganisationen arbeiten weltweit in Schulen und anderen Bildungsinstitutionen an der Entwicklung dieser auf Demokratie und Selbstbestimmung aufbauenden Lebensauffassung.
Gemäß Grundgesetz Art. 3 Abs. 1 und 3, Art. 4 Abs. 1 und 2 und Art. 140 i.V.m. Art. 137 der Weimarer Reichsverfassung ist der Humanistische Verband NRW mit den christlichen Kirchen gleichgestellt und demzufolge durch den zur religiös-weltanschaulicher Neutralität verpflichteten Staat gleich zu behandeln. Dies gilt auch und im besonderen Maße für den Bereich der öffentlichen Schule.
Durch die Mitarbeit an den Lehrplänen des Faches ’Humanistische Lebenskunde’ sowie an den entsprechenden Studien- und Prüfungsordnungen will der Verband zu einer hohen pädagogischen Qualität entsprechend den allgemeinen Anforderungen an den schulischen Unterricht in NRW beitragen. Bei dieser Mitarbeit kann sich der Humanistische Verband auf mehr als 20jährige Erfahrungen im Land Berlin stützen. ‚Humanistische Lebenskunde’ wird dort bereits an Berliner Schulen gleichberechtigt neben dem Religionsunterricht vom Humanistischen Verband angeboten. Derzeit besuchen 41.000 Schülerinnen und Schüler das Fach ’Humanistische Lebenskunde’, unterrichtet von mehr als 400 Lehrkräften. Dort besteht auch ein Ausbildungsinstitut im Verbund mit einer Berliner Universität, welches seit 1999 auf Hochschulniveau qualifiziert. Im Bundesland Brandenburg kann das Fach ’Humanistische Lebenskunde’ ebenfalls eingerichtet werden.
Dazu der Vize-Präsident des ’Humanistischen Verbandes NRW’, Matthias Wiedenlübbert: „'Eine begrenzte Zahl einschlägig qualifizierter Lehrkräfte steht bereits jetzt zur Verfügung. Interessierte Lehrerinnen und Lehrer sollten sich jedoch mit uns in Verbindung setzen. Ein Erprobungslehrplan kann unsererseits in kurzer Zeit auf der Grundlage einschlägiger Vorgaben des Landes erstellt werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einführung humanistischen Weltanschauungsunterrichts sind bereits jetzt durch § 31 SchulG gegeben.'“
Anfragen und Post bitte an:
<Humanistischer Verband NRW>, K.d.ö.R.
Küpferstr. 1
44135 Dortmund
Tel.: 0231527248