Humanes Leben bis zuletzt

BERLIN. Die Debatte über eine gesetzliche Verankerung der Patientenverfügungen ist voll entbrannt. Es häufen sich Konferenzen, Anhörungen,

Talkshows und Publikationen aller Art. Oft sind bestimmte Argumente schon früher vorgetragen worden und werden derzeit nur wieder entdeckt oder wiederholt. Um diesem Diskurs weitere humanistische Ansichten beizufügen, hat sich die „Humanistische Akademie Berlin“ entschlossen, ihr vergriffenes Heft 14 „Humanes Leben bis zuletzt“ ins Netz zu stellen.

Das Heft dokumentiert die Konferenz „Humanes Leben bis zuletzt – Patientenwille und gesetzliche Regelung der Sterbehilfe in Deutschland“. Sie fand am 29. und 30. November 2003 in Berlin unter Teilnahme von etwa 150 Gästen statt. Veranstalter war die „Politische Akademie der Friedrich-Ebert-Stiftung“ in Kooperation mit der „Humanistischen Akademie Berlin“ (HAB) und der „Humanistischen Union“ (HU).

Unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie Gästen (z.T. aus dem Ausland) waren medizinethische Experten, Ärzte, Juristen, Vertreter/-innen aus den Bereichen Politik und Patienteninteressen, aber auch der Bestattungs- und Trauerkultur. So fanden fachlich fundierte Streitgespräche statt zwischen philosophischen Ethikern, ethisch interessierten Medizinern, bürgerrechtlich orientierten Juristen, praktisch wie politisch tätigen Mitgliedern säkularer Verbände und allgemein nach Aufklärung zum Thema suchenden Gästen. Auffällig war die überraschend große Zahl von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von Bundestagsabgeordneten, der Enquete-Kommission „Ethik in der Medizin“, dem „Nationalen Ethikrat“ und auch einigen kirchlichen Einrichtungen.

Hauptvorträge

  • Prof. Dr. Frieder Otto Wolf (Philosoph, Freie Universität Berlin, Präsident der HAB):
    „Das Recht auf ein menschenwürdiges Leben gilt bis zum letztem Atemzug“
  • Prof. Dr. Dieter Birnbacher (Medizinethiker, Universität Düsseldorf, Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirates der DGHS):
    „Eine ethische Bewertung der Unterschiede in der Praxis der Sterbehilfe in den Niederlanden und in Deutschland“
  • Dr. Till Müller-Heidelberg (Rechtsanwalt, damals Vorsitzender der Humanistischen Union):
    „Verfassungsrechtlicher Anspruch auf Sterbehilfe?“
  • Prof. Dr. Rosemarie Will (Verfassungsrechtlerin, Humboldt-Universität zu Berlin, damals stellvertretende Bundesvorsitzende der HU, heute Bundesvorsitzende):
    „Die juristische Verbindlichkeit von Patientenverfügungen“

In den regen Debatten über zahlreiche Facetten der Sterbehilfe wurde wiederholt zur deutlichen Unterscheidung von Tötung auf Verlangen, Suizidhilfe, Behandlungsverzicht, Patiententötung ohne Einwilligung des Betroffenen usw. aufgefordert, um die herrschende Konfusion zu überwinden. An dieser öffentlichen Verwirrung der Begriffe hat sich teilweise bis heute nichts geändert. Die ärztliche Sicht bleibt oft unberücksichtigt. Auf der Konferenz sprach dazu:

Dr. Christian Arnold (Arzt in Berlin und heute 2. Vorsitzender von dignitate Deutschland):
„Sterbehilfe aus ärztlicher Sicht“

Die Debatten in den fünf Arbeitskreisen sind anhand der einführenden Beiträge rekonstruierbar:

  • Gita Neumann (Psychologin, Berlin, Bundesbeauftragte für Patientenverfügung und humane Sterbehilfe beim Humanistischen Verband, Mitglied der so genannten „Kutzer-Kommission“):
    „Patientenverfügung und Sterbehilfe. Interdisziplinäres Modell, Praxiserfahrungen, ethische Reflexionen und Vorschläge des Humanistischen Verbandes für eine gesetzliche Regelung“
  • Prof. Dr. Govert den Hartogh (Ethiker, Universität Amsterdam, Holländischer Humanistischer Verband):
    „Sterbehilfe und Beihilfe zur Selbsttötung in den Niederlanden“
  • Prof. Dr. Uwe Körner (Medizinethiker, Berliner Charité, Humanistische Akademie):
    „Ethische und rechtliche Grenzen der ärztlichen Lebensverlängerung und Sterbebeschleunigung“ (bei dieser Gelegenheit ist auf die von Uwe Körner inhaltlich verantwortete wissenschaftliche Reihe “Berliner Medizinethische Schriften“ zu verweisen.
  • PD Dr. Johannes Spittler (Neurologe, Bochum):
    „Die Entwicklung zu einem assistierten Suizid – psychiatrische und medizinethische Aspekte“
  • Evelyne Hohmann (Sozialwissenschaftlerin, Theodor-Springmann-Stiftung Berlin, Humanistische Akademie):
    „Positionen der Patientenbewegung zur Sterbehilfe“.

Es sind in dem Heft auch die damals vorliegenden Positionen zweier säkularer Verbände in Deutschland zur Sterbehilfe dokumentiert:

Autonomie am Lebensende. Eckpunkte des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) zur gesetzlichen Regelung von Patientenrechten und Sterbehilfe

Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS). Kernbotschaft für die Fachtagung.

GG