Im Klingelbeutel klingelt Steuergeld

Obwohl Deutschland ein säkularer – also weltlicher – Staat ist, genießen die beiden großen christlichen Kirchen immer noch eine Sonderrolle.

Eine Auswirkung davon ist, dass die Kirchensteuer eine Steuer ist und kein freiwilliger Beitrag der Kirchenmitglieder oder der Gläubigen und dass dieser Beitrag von den staatlichen Finanzämtern eingezogen wird. Und die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe steuerlich abgesetzt werden. Damit verzichtet der Staat auf eigene Steuern.

Aber es geht sogar noch weiter: Aufgrund von Verträgen, die vor 200 Jahren geschlossen wurden, zahlt der Staat bis heute die wesentlichen Kosten kirchlicher Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, Kindergärten und sogar die Gehälter der Bischöfe und anderer Mitarbeiter.

Im Jahr 2009 flossen über 19 Milliarden Euro aus der Staatskasse in die Kirchenfinanzierung. Die beiden großen Kirchen brachten zusammen nur 10,5 Milliarden Euro auf. Das ergibt einen Anteil von 64% für den Staat bei der Finanzierung der Kirchen und kirchlicher Einrichtungen. Dieser Anteil mag für einzelne Institutionen unter kirchlicher Leitung sogar noch höher liegen.